Wochenblatt-Leser Robert G. fragt: Mein Maststall stand im vergangenen Jahr mehrere Monate leer. Dadurch sind zu wenig Salmonellenproben gezogen worden. Jetzt habe ich wieder Schweine, aber der Salmonellenstatus ist weg. Was kann ich tun?
Henry Rohlmann, IQ-Agrar Service GmbH, antwortet: Der Salmonellenstatus eines Betriebes wird im QS-System jedes Quartal neu ermittelt. Jeweils vier Wochen nach Quartalsende erfolgt die Kategorisierung. Eine Woche später erhält der neue Salmonellenstatus seine Gültigkeit.
Für die Kategorisierung müssen Schweinemastbetriebe 60 auswertbare Proben aus den vorhergehenden vier Quartalen (365 Tage) vorweisen, wenn sie mehr als 200 Tiere pro Jahr zur Schlachtung abgeben. Zudem darf keine Beprobungslücke vorliegen. Das ist in der Regel der Fall, wenn in einem Zeitraum von über sechs Monaten keine Beprobung stattgefunden hat.
Wenn Ihr Stall längere Zeit leer stand, fehlen in der Regel Salmonellenproben zur Erfüllung des Probensolls. Eventuell gibt es Beprobungslücken. In beiden Fällen wird der Betrieb bei QS gesperrt.
Leerstand melden
Wenn Ihr Stall mehr als vier Wochen leer stand, sollten Sie Ihren Bündler kontaktieren und eine Leerstandsmeldung abgeben, um die Beprobungslücken zu erklären. Dadurch verlängert sich der Zeitraum der berücksichtigten Salmonellenproben auf maximal fünf Quartale. Besprechen Sie mit Ihrem Bündler betriebsindividuell das weitere Vorgehen, sodass zum Vermarktungsbeginn die QS-Lieferberechtigung in jedem Fall wieder besteht.
Der Bündler ist für die Stammdatenpflege Ihres Betriebes zuständig. Informieren Sie ihn daher bei Änderungen von Stallplätzen, Jahresproduktion und Produktionsverfahren.
Eine Unterbeprobung kann durch Blutproben ergänzt werden. Die Proben dürfen nur bei Schweinen entnommen werden, die innerhalb der nächsten zwei Wochen zur Schlachtung vorgesehen sind. Die Ergebnisse fließen in den Salmonellenstatus ein. Die Beprobung am Schlachthof erfolgt unberücksichtigt davon.
Ist das Probensoll wieder erfüllt, wird Ihr Betrieb in dem oben beschriebenen Zeitrahmen nachkategorisiert. Sie werden vom Bündler quartalsweise über die neue Kategorie informiert. In der Salmonellendatenbank von QS oder im IQ-Agrar Portal können Tierhalter jederzeit ihren betriebsindividuellen Stand im Salmonellenmonitoring einsehen.
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(Folge 28-2023)