Maut: Landwirte weiter befreit?

Leserfrage: Ich habe in den letzten Tagen einige Meldungen zur Lkw-Maut gehört. Sind davon auch landwirtschaftliche Fahrzeuge betroffen?

Wochenblatt-Leserin Ina F. fragt: Ich habe in den letzten Tagen einige Meldungen zur Lkw-Maut gehört. Sind davon auch landwirtschaftliche Fahrzeuge betroffen?

Martin Vaupel, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, antwortet: Zum 1. Dezember 2023 haben sich die Mautsätze für Lkw teilweise um bis zu 83 % erhöht. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe bleiben nach wie vor von der Maut befreit.

Die gute Nachricht: Die Änderungen bei der Maut betreffen nicht die bisherigen Ausnahmeregelungen für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Fahrzeuge nach § 1 Absatz 2 Nr. 6. Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG). Konkret sind und bleiben mautfrei: die in lof Betrieben übliche Beförderung von lof Bedarfsgütern oder Erzeugnissen,

  • für eigene Zwecke (lof Betrieb fährt nur für sich selber, alle Fahrzeuge sind befreit),
  • im Rahmen der Nachbarschaftshilfe (unentgeltlich, alle Fahrzeuge sind befreit),
  • im Rahmen eines Maschinenringes e. V. (Landwirt für Landwirt) im Umkreis von 75 km, nur mit Zugmaschinen (keine Sattelzugmaschinen) oder
  • mit lof Fahrzeugen mit einer bauartbedingten...