Rund um den Rundfunkbeitrag

Leserfrage: Ich führe einen kleinen Betrieb im Nebenerwerb. Nun soll ich für acht Jahre Rundfunkbeiträge nachzahlen. Muss ich das? Ab wann und wie lange muss ich überhaupt zahlen?

Wochenblatt-Leser Ralf S. fragt: Ich führe einen kleinen Betrieb im Nebenerwerb. Nun soll ich für acht Jahre Rundfunkbeiträge nachzahlen. Muss ich das? Ab wann und wie lange muss ich überhaupt zahlen? Wie wird der Beitrag berechnet? Muss ich für Schlepper zahlen? Kann ich mich befreien lassen?

Rebecca Kopf, Redaktion, antwortet: Beitragspflicht bei Nebenerwerb? Auch Nebenerwerbslandwirte sind beitragspflichtig. Es wird nicht zwischen Voll- und Nebenerwerbslandwirtschaft unterschieden, da es weder auf den Umfang der Nutzung der Betriebsstätten zu Erwerbszwecken noch auf eine Gewinnerzielungsabsicht oder eine steuerliche Veranlagung ankommt.

Wie wird der Beitrag berechnet?

Die Höhe des zu leistenden Rundfunkbeitrags pro Betriebsstätte ist gestaffelt. Sie bemisst sich nach der Anzahl der Beschäftigten. Ein Betrieb mit bis zu acht Beschäftigten gehört zu Staffel 1 und zahlt pro Monat damit nur ein Drittel des Rundfunkbeitrags (6,12 €). Bei 9 bis 19 beschäftigten fällt der Betrieb in Staffel 2. Es ist der gesamte Betrag in Höhe...