Streit um Lagergetreide: Einlagerung oder Verkauf?

Leserfrage: Im vergangenen Jahr hatte ich viel Lagergetreide (teils ausgewachsen). Ich sprach mit meiner Genossenschaft über Lieferung, Preis und Abzüge. Jedoch wurde das Getreide nicht abgerechnet, sondern eingelagert.

Wochenblatt-Leser Rolf A. fragt: Im vergangenen Jahr hatte ich viel Lagergetreide (teils ausgewachsen). Ich sprach mit meiner Genossenschaft über Lieferung, Preis und Abzüge. Daraufhin lieferte ich rund 50 t. Jedoch wurde das Getreide nicht zu den mündlich verhandelten Konditionen abgerechnet, sondern eingelagert. Laut Anlieferungsschein war es für mich nicht ersichtlich, dass es so läuft. Außerdem erhielt ich später noch den Hinweis, dass es Tagespreise sind. Zudem wurden Lagerkosten berechnet. Meiner Auffassung nach habe ich das Getreide automatisch mit der Anlieferung verkauft. Wenn ich es hätte einlagern wollen, müsste ich dies extra erwähnen.

Stefan Schomakers, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: Hier steht offenbar in Streit, welche Art von Vertrag überhaupt geschlossen worden ist. Während Sie davon ausgehen, dass ein Kaufvertrag – zu den zuvor mündlich ausgehandelten Konditionen – zustande gekommen ist, geht die Genossenschaft offenbar davon aus, dass Sie Ihr Getreide (zunächst) nur einlagern wollten, um es gegebenenfalls später für den Eigen­bedarf zu nutzen oder zu einem späteren Zeitpunkt zu veräußern. Die Genossenschaft ging somit ­zunächst offenbar...