Wochenblatt-Leserin Marita L. in fragt: Wir haben unseren Stall 25 Jahre an einen Schweinemäster verpachtet. Im Pachtvertrag steht, dass der Pächter den Stall bei Pachtende so übergeben muss, wie er ihn übernommen hat. Damals war der Stall sauber, leider gibt es dafür keine Zeugen. Nun ist der Pächter ausgezogen, ohne den Stall zu reinigen. Wir werden eine Reinigungsfirma beauftragen. Ist der Pächter verpflichtet, das zu bezahlen?
Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, nimmt Stellung: Das ist so. Es bestand die vertragliche Pflicht des Pächters, den Stall bei Pachtende gereinigt zurückzugeben, da er gereinigt übergeben worden war. Diese Pflicht ist ausdrücklich im individuellen Pachtvertrag vereinbart worden. Sie ergibt sich aber auch aus den gesetzlichen Vorschriften, nämlich §§ 581 Absatz 2, 546 BGB. Da der Pächter dies nicht erfüllt hat, ist er zum Schadenersatz verpflichtet, das ergibt sich aus § 280 Absatz 1 BGB.
Im Pachtvertrag Reinigung festlegen
Allerdings müssen Sie ihm die Pflichtverletzung nachweisen. Sie teilen selbst mit, es gibt keine Zeugen dafür, dass der Stall bei Pachtbeginn sauber war. Leider haben Sie im Vertrag auch nur formuliert, dass der Stall bei Pachtende so zu übergeben ist, „wie er ihn angetroffen hat“. Aber wie hat er ihn angetroffen? Leider haben Sie nicht ganz einfach formuliert, dass der Pächter den Stall bei Pachtende gereinigt zurückzugeben hat.
Protokoll mit Fotos anfertigen
Oder gibt es ein Übergabeprotokoll, was eigentlich beim Abschluss von Pachtverträgen üblich ist? Es empfiehlt sich nämlich, dass bei Pachtbeginn Pächter und Verpächter gemeinsam ein Protokoll erstellen, um den Zustand des Pachtgegenstandes zu beschreiben.
Oder war der Stall bereits zuvor verpachtet, sodass möglicherweise der Vorpächter bestätigen kann, dass der Stall bei Rückgabe damals, vor 25 Jahren, sauber war?Können Sie den Beweis nicht führen, würde ein Rechtsstreit wohl verloren werden, mit dem Sie den bisherigen Pächter auf Schadenersatz verklagen. Denn wie gesagt: Die Beweislast, welchen Zustand der Stall bei Pachtbeginn hatte, liegt bei Ihnen.
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(Folge 11-2024)