Wochenblatt-Leser Alfons B. fragt: Meine Baugenehmigung für eine landwirtschaftliche Maschinenhalle ist vom 14. Dezember 2020. Zum 1. Juli 2022 habe ich den Betrieb an meine Tochter übergeben. Bisher konnte mit dem Bau nicht begonnen werden. Wer muss die Verlängerung der Baugenehmigung beantragen, meine Tochter oder ich? Um wie viele Jahre kann die Genehmigung verlängert werden?
Sonja Friedemann, Rechtsanwältin, WLV, antwortet: Grundsätzlich gelten Baugenehmigungen in NRW drei Jahre – auch für eine landwirtschaftliche Maschinen- und Lagerhalle. Innerhalb dieses Zeitraums (drei Jahre nach Erteilung der Baugenehmigung) muss mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen worden sein und die Bauausführung darf nicht länger als ein Jahr unterbrochen werden.
Schriftlicher Antrag zur Verlängerung für ein Jahr
Ist die Frist nicht einzuhalten, kann sie auf schriftlichen Antrag verlängert werden – jeweils bis zu ein Jahr. Der Antrag muss vor Fristablauf, in Ihrem Fall also vor dem 13. Dezember 2023, bei der Behörde eingegangen sein. Dass Sie den Betrieb zwischenzeitlich an Ihre Tochter übergeben haben, spielt insofern keine Rolle, als dass die Baugenehmigungen auch für die Rechtsnachfolger gelten. Den Verlängerungsantrag muss deshalb jetzt Ihre Tochter als neue Betriebsinhaberin stellen.
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(Folge 44-2023)