Wochenblatt-Leser Torsten F. fragt: Medien berichten, dass sich die EU in der vergangenen Woche auf neue Regeln für die Sanierung von Gebäuden geeinigt hat. Auf unserem Hof stehen einige Gebäude unter Denkmalschutz und die letzte Sanierung liegt etwa 30 Jahre zurück. Worauf muss ich mich einstellen?
Andrea Hertleif, Redaktion, antwortet: Tatsächlich haben sich Vertreter des EU-Parlaments und des Rats der Mitgliedsstaaten in der vergangenen Woche auf eine Reform der EU-Gebäuderichtlinie verständigt. Beschlossen werden soll das Gesetz Anfang 2024. Neue Gebäude müssen laut der Einigung ab dem Jahr 2030 klimaneutral sein, der gesamte Gebäudebestand bis 2050.
Energieverbrauch senken
Anders als in den ursprünglichen Plänen vorgesehen müssen jetzt allerdings nicht mehr zwingend die bisher energetisch am schlechtesten dastehenden Wohngebäude saniert werden. Stattdessen erhalten die einzelnen Staaten mehr Spielraum, wie sie die Ziele erreichen. Sie müssen bis 2030 den durchschnittlichen Energieverbrauch im Gebäudesektor um 16 % senken, bis 2035 um 20 bis 22 %.
Eine genaue Vorgabe, welche Gebäude saniert werden sollen, bleibt allerdings bei Nicht-Wohngebäuden. Hier sollen bis 2033 die 16 % der Gebäude im schlechtesten energetischen Zustand modernisiert werden.
Ausnahmen möglich
Ausnahmen von den neuen Vorschriften sind nach Angaben des EU-Parlaments für landwirtschaftliche und denkmalgeschützte Gebäude, Kirchen und Gotteshäuser möglich. Wie genau Deutschland die neue EU-Gebäuderichtlinie umsetzt, wird in Berlin entschieden.
Hintergrund bei allen Plänen ist das Ziel, die CO2-Emissionen zu reduzieren. Nach Angaben der EU-Kommission sind Gebäude in der EU für 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der CO2-Emissionen verantwortlich.
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(Folge 50-2023)