Kein Bestandsschutz für alte Mistplatte

Leserfrage: Wir haben 1990 einen Pferdestall gebaut. Nun habe ich Probleme mit dem Bauamt. Haben wir Bestandsschutz, zumal die Landwirtschaftskammer seinerzeit unseren Reitbetrieb abgenommen hat?

Wochenblatt-Leser Dirk N. fragt: Wir haben 1990 einen Pferdestall gebaut. Die Dungplatte ist 200 m2 groß und gepflastert. Zusätzlich sind weitere 1000 m2 Fläche befestigt. Nun habe ich Probleme mit dem Bauamt, weil ich für die Dungplatte und die versiegelten Flächen keine Baugenehmigungen habe. Wie ist die Rechtslage jetzt? Haben wir Bestandsschutz, zumal die Landwirtschaftskammer seinerzeit unseren Reitbetrieb abgenommen hat?

Sonja Friedemann, Rechtsanwältin, WLV, antwortet: Das gilt bei der Festmistplatte: Grundsätzlich bedarf eine Festmistplatte heute einer bau- und...