Futterfläche zu weit entfernt?

Leserfrage: Unsere Hofstelle mit 1,5 ha Grünland und landwirtschaftlichen Grundstücken, 6 ha, in 15 km Entfernung, wollen wir für die Pferdehaltung ausbauen. Wie weit dürfen Nutzflächen auseinander liegen?

Wochenblatt-Leserin Lisa M. fragt: Unsere Hofstelle mit 1,5 ha Grünland und landwirtschaftlichen Grundstücken, 6 ha, in 15 km Entfernung, wollen wir für die Pferdehaltung ausbauen. Wie weit dürfen Nutzflächen auseinander liegen, um bei der Futtergrundlage nach § 201 BauGB berücksichtigt zu werden? Ist es nach Baugesetzbuch ausreichend, für die eigene Futtergrundlage mit 51 % zu rechnen? Außerdem wollen wir einen vorhandenen Weideunterstand als Strohlager genehmigen lassen. Welche Abstände sind einzuhalten?

Sonja Friedemann, Rechtsanwältin, WLV, antwortet: Zur Frage der Privilegierung heißt es in der Rechtsprechung...