Bestandsschutz eines viehhaltenden Betriebes

Leserfrage: Muss die neue Wohnbebauung Abstand zu unserem landwirtschaftlichen Betrieb einhalten?

Wochenblatt-Leser Philipp W. in E. fragt: Unsere Hoffläche liegt innerhalb des städtischen Bereichs. Zurzeit ist der Schweinestall leer. Aber es sind noch Tiere auf der Hofstelle. Jetzt soll etwa 25 bis 30 m vom Stall entfernt ein Streifen mit Wohnhäusern bebaut werden. Habe ich einen Bestandsschutz für meinen Stall bzw. welcher Abstand muss eingehalten werden? Können die Wohneinheiten gebaut werden, wenn die Besitzer eine Duldung des landwirtschaftlichen Betriebes und der Viehhaltung akzeptieren?

Sonja Friedemann, Rechtsanwältin, WLV, kann informieren: Ein genehmigter landwirtschaftlicher Betrieb hat den Bestandsschutz für...