Wochenblatt-Leser Philipp W. in E. fragt: Unsere Hoffläche liegt innerhalb des städtischen Bereichs. Zurzeit ist der Schweinestall leer. Aber es sind noch Tiere auf der Hofstelle. Jetzt soll etwa 25 bis 30 m vom Stall entfernt ein Streifen mit Wohnhäusern bebaut werden. Habe ich einen Bestandsschutz für meinen Stall bzw. welcher Abstand muss eingehalten werden? Können die Wohneinheiten gebaut werden, wenn die Besitzer eine Duldung des landwirtschaftlichen Betriebes und der Viehhaltung akzeptieren?
Sonja Friedemann, Rechtsanwältin, WLV, kann informieren: Ein genehmigter landwirtschaftlicher Betrieb hat den Bestandsschutz für die genehmigten Tierplätze auch dann, wenn er diese Tierplätze aktuell nicht belegt hat. Allerdings darf der Betrieb keine Erklärung gegenüber dem Bauamt abgeben, dass er auf die Tierhaltung verzichtet.
Noch unbeschränkter Bestandsschutz
Bislang ist im Recht keine Verfallsfrist für Genehmigungen verankert, wenn die Genehmigung bauordnungsrechtlich ausgesprochen wurde. Lediglich Immissionsschutz-rechtlich genehmigte Betriebe verlieren ihre Genehmigung, wenn sie länger als drei Jahre nicht ausgeübt wird. Allerdings will man diese Regelung zukünftig vielleicht ändern, derzeit gilt der Bestandsschutz für bauordnungsrechtliche Genehmigungen jedoch unbeschränkt.
Insoweit fragen Sie jetzt, wie diese Genehmigung einem Heranrücken von Wohnhäusern auf unter 25 bis 30 m entgegenstehen kann. Die Immissionsgrenzwerte, die in den Wohnhäusern ankommen dürfen, richten sich nach dem konkret ausgewiesenen Gebiet, je nachdem, ob es sich um ein reines Wohngebiet oder ein Dorfgebiet handelt.
Wohnhäuser müssen Abstand halten
Es ist von den Wohnhäusern insofern so viel Abstand zu halten, dass die Immissionsgrenzwerte noch eingehalten werden. Dies sollten Sie auch in schriftlichen Stellungnahmen zu den heranrückenden Wohnhäusern jedenfalls immer fordern und sich die Gutachten auch vorlegen lassen. Über eine Duldung des landwirtschaftlichen Betriebes oder andere zivilrechtliche Erklärungen kann keine Genehmigung für das Heranrücken erfolgen.
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(Folge 31-2023)