Baugenehmigung zwölf Mal verlängern?

Leserfrage: Vor drei Jahren habe ich die Umbaugenehmi­gung für meine Stallungen im Innenbereich für fünf Wohneinheiten erhalten. Gibt es ein Limit für die Verlängerung der Baugenehmigung?

Wochenblatt-Leser Luis W. fragt: Vor drei Jahren habe ich die Umbaugenehmi­gung für meine Stallungen im Innenbereich für fünf Wohneinheiten erhalten. Den Antrag auf Verlän­gerung habe ich gestellt. Gibt es ein Limit für die Verlängerung der Baugenehmigung? Kann das Bau­amt nach der zwölften Verlängerung diese nicht mehr gewähren? Meine Bau­lasten können gelöscht werden. Oder genügt es, den Baubeginn anzumelden und dann in Eigen­leistung vier Fenster und eine Tür zuzumauern?

Sonja Friedemann, Rechtsanwältin, WLV, antwortet: Verlängerung möglich: Eine Verlängerung einer Baugenehmigung ist in NRW nach der Landesbauordnung mit einem schriftlichen ­Antrag möglich, der der Geneh­migungsbehörde vor Ablauf der Geltungsdauer der Genehmigung (grundsätzlich drei Jahre) zugegangen sein muss. Ein solcher Verlängerungsantrag ist höchstens...