Pflanzenschutz: Welche Abstände einhalten?

Leserfrage: Welche Abstände müssen wir bei der Pflanzenschutzanwendung zum Grundnachbarn einhalten?

Wochenblatt-Leser Josef N. in R. fragt: Eine unsere Flächen bestellen wir mit Gras, Getreide oder Mais. Der Grundnachbar baut Gemüse an. Beide wirtschaften wir bis an die Grenze. Welche Abstände müssen wir bei Pflanzenschutzmaßnahmen einhalten?

Andrea Claus-Krupp, Referentin für Pflanzenschutzfragen bei der Landwirtschaftskammer NRW, gibt Auskunft: Grenzt eine landwirtschaftliche Fläche an eine andere landwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzte Fläche, müssen keine generellen, rechtlich festgelegten Abstände bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) eingehalten werden, wie z. B. zu Wohnbebauungen, Gärten oder „Flächen für die Allgemeinheit“, siehe Wochenblatt-Folge 14/2022.

Risikomanagement erforderlich

Das Risikomanagement in Bezug auf einzuhaltende Abstände wird im Rahmen der Zulassung von PSM durch die Festsetzung von bußgeldbewehrten Anwendungsbestimmungen umgesetzt, die Anwender bei der Applikation einhalten müssen. Das jeweilige PSM hätte ohne diese Anwendungsbestimmungen keine Zulassung erhalten, da bei Nichteinhaltung ein Umweltrisiko entstehen würde.

Grundsätzlich ist Abdrift daher bei der bestimmungsgemäßen und sachgerechten Anwendung von PSM in...