Jagdgenossenschaft in der Pflicht?

Die von 2017 an geltende Umsatzsteuerpflicht hat in unserer Jagdgenossenschaft für einige Diskussion gesorgt. Müssen wir gegenüber dem Finanzamt noch in diesem Jahr aktiv werden, auch wenn der jährliche Umsatz unserer Jagdgenossenschaft deutlich unter 17.500 € liegt und damit die sogenannte Kleinunternehmerregelung greift?

Nach Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) muss nunmehr grundsätzlich auch bei der Jagdverpachtung durch Jagdgenossenschaften Umsatzsteuer abgeführt werden (siehe Folge 37). Für die meisten Genossenschaften ändert sich jedoch nichts, da de­ren jährliche Pachtzinseinnahmen weniger als 17.500 € betragen, sodass nach den Bestimmungen des UStG auch weiterhin keine Umsatzbesteuerung erfolgt.

Dies kann aus dem UStG gleich in zweifacher Hinsicht abgeleitet werden: So ist vom Gesetzgeber eine Neuregelung eingefügt worden, wonach zugunsten der Körperschaften des öffentlichen Rechts vermutet wird, dass wirtschaftliche Bestätigungen unterhalb des Schwellenwertes von...