Die Flächen im Flächenantrag sind in diesem Jahr dann aufzuführen, wenn diese Flächen am 17. Mai 2016 vom Antragsteller bewirtschaftet werden. Das gilt auch, wenn Sie die Flächen erst im April zugepachtet haben oder die Flächen im Juni oder Juli wieder abgeben.
In beiden Fällen bewirtschaften Sie zum 17. Mai 2016 diese Flächen und können diese für die Direktzahlungen beantragen. Gleichzeitig müssen Sie aber beachten, dass diese Flächen beispielsweise bei der Berechnung der notwendigen Greeningfläche mitgerechnet werden.
Gleichfalls haben Sie als Antragsteller dafür zu sorgen, dass beispielsweise Greeningauflagen für diese Flächen auch nach Abgang der Flächen bis zum Jahresende bzw. bis zu bestimmten Terminen eingehalten werden. Zu beachten ist, dass bei der Teilnahme an bestimmten Agrarumweltmaßnahmen abweichende Regelungen gelten, die im Einzelfall mit der zuständigen Kreisstelle der Landwirtschaftskammer zu klären wären.