Eine Haftung des Jagdpächters für Schäden, die Füchse am Haustier- oder Nutztierbestand verursachen, besteht nicht. Selbst wenn der Jagdpächter in seinem Jagdpachtvertrag die Haftung für Wildschäden übernommen haben sollte, beträfe dies ausschließlich sogenannte Grundstücksschäden, die durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasane verursacht worden sind.
Da Wildtiere grundsätzlich herrenlos sind, haftet der Jagdpächter auch nicht etwa als Tierhalter oder aus eigenem Verschulden für Schäden, die durch das Wild verursacht wurden. Allein der Umstand, dass ein Jagdpächter im Rahmen seiner Hegeverantwortung dafür sorgen muss, dass in seinem Jagdrevier keine Überpopulation an Füchsen entsteht, begründet noch keine haftungsrechtliche Verantwortlichkeit, wenn ein Fuchs am Federvieh Schaden anrichtet. Ein Schadenersatzanspruch wegen der sechs getöteten Enten ist somit nicht gegeben.