Ohne Forsteinrichtung Steuerschätzung?

Leserfrage: Ich bewirtschafte einen Forstbetrieb mit 120 ha Größe. Benötige ich aus steuerlicher Sicht eine Forsteinrichtung?

Wochenblatt-Leser Wolfgang S. fragt: Ich bewirtschafte einen Forstbetrieb mit 120 ha Größe. Benötige ich aus steuerlicher Sicht eine Forsteinrichtung?

Dr. Klaus Hillebrand, Referent für land- und forstwirtschaftliches Sachverständigenwesen, Bewertung LuF, Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen, Köln, antwortet: Grundsätzlich gibt es nach dem Buchführungserlass, der die rechtlichen Regelungen der Abgabenordnung zur Buchführung präzisiert, für buchführungspflichtige land- und forstwirtschaftliche Betriebe die Pflicht, neben einem Anlagen­verzeichnis (wo beispielsweise die Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen, Grund und Boden usw. nachgewiesen werden) auch ein Anbauverzeichnis zu führen. Das kann man für einen Forst­betrieb jährlich erstellen bzw....