Hat Anwalt falsch abgerechnet?

Meine Frau hatte die Scheidung beantragt und den Zugewinnausgleich auf 177.000 € geschätzt. Mein Anwalt hat die Summe für sein Honorar herangezogen und mir als Vorschuss 5200 € berechnet (2,5-fache Geschäftsgebühr). Später hat das Gericht festgestellt, dass meine Frau keinen Anspruch auf Zugewinn hat. Hat mein Anwalt falsch abgerechnet?

Es spricht viel dafür, dass die Honorarrechnung des Anwalts aus zwei Gründen überhöht ist:

1. Der Anwalt hat den Gegenstandswert seiner Honorarrechnung zugrunde zu legen, den das Gericht am Ende des Verfahrens festsetzt. Zwar kann er bei einer Vorschussrechnung einen anderen, geschätzten Wert annehmen, doch später muss er korrekt abrechnen. Sie müssen Ihren Anwalt daher auffordern, bei Gericht die...