Wochenblatt-Leserin Fiona D. fragt: Wir haben einen großen Garten und mehr Gemüse und Obst, als wir selbst essen können. Außerdem koche ich Marmelade und lege das Gemüse ein. An unserem Hof führt ein Radweg vorbei. Deshalb überlege ich, einen Tisch in die Einfahrt zu stellen und das überschüssige Obst und Gemüse und auch meine verarbeiteten Produkte zu verkaufen. Was muss ich rechtlich beachten?
Gesundheits- und Veterinäramt, Stadt Münster, antwortet: Beim Privatverkauf von Lebensmitteln kommt es auf Art und Umfang der Tätigkeiten an. Daraus ergibt sich, welche Anforderungen aus dem europäischen und nationalen Recht an die Lebensmittelhygiene zu beachten sind und ob eine Registrierung oder sogar Zulassung nötig ist.
Weder eine Zulassung noch Registrierung benötigen Betriebe, die ausschließlich kleine Mengen von Primärerzeugnissen direkt an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsbetriebe abgeben. Dazu zählen folgende Produkte:
- pflanzliche Primärerzeugnisse und Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs; Ausnahme sind Sprossen erzeugende Betriebe. Sie unterliegen der Zulassungspflicht.
- Honig,
- Eier aus eigener Erzeugung von Betrieben mit weniger als 350 Legehennen,
- lebende, frische oder zubereitete Fischereierzeugnisse, deren Beschaffenheit nicht wesentlich verändert wurde,
- frische Muscheln.
Lebensmittelhygieneverordnung beachten
Für die Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen gelten die Anforderungen der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV), für die Abgabe von kleinen Mengen an Fischereierzeugnissen, Muscheln, Eiern, frischem Geflügel- und Hasenfleisch und erlegtem Wild zusätzlich auch die Anforderungen der LMHVTier.
Betriebe mit hofeigener Verarbeitung pflanzlicher Lebensmittel (Getreide, Mehl, Kartoffeln, Gemüse), auch in Verbindung mit der Verarbeitung bereits verarbeiteter tierischer Lebensmittel (Teigtaschen mit Schinken) müssen sich bei der zuständigen Lebensmittelüberwachung registrieren lassen, benötigen aber keine Zulassung.
Um auf der sicheren Seite zu sein, wenden Sie sich am besten direkt an das zuständige Veterinäramt bzw. die zuständige Lebensmittelüberwachung.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bietet auf der Seite „Anforderungen an die Lebensmittelhygiene in Primärerzeugung, Produktion, Verarbeitung und Vertrieb“ eine gute Übersicht. Einen Link finden Sie hier:
www.wochenblatt.com/handel-hygiene
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(Folge 24-2023)