Bisherige Meldungen falsch

HIT-Meldung für Transporteure entfällt

Zu- und Abgangsmeldungen von Tieren haben künftig nur noch auf Betriebsebene stattzufinden. Transporteure sind nicht dazu verpflichtet. Das hat die EU-Kommission klargestellt.

Gemäß Erlass des Landwirtschaftsministeriums NRW vom 10. April 2024 unterliegen Transporteure von gehaltenen Schweinen, Rindern, Schafen und Ziegen zukünftig keiner Verpflichtung zu Meldung von Ab- und Zugängen in der HIT-Datenbank. Denn sie sind laut Stellungnahme der EU-Kommission kein „Betrieb“ im klassischen Sinne. Dies gilt, entgegen der Regelungen der nationalen Viehverkehrsverordnung, aufgrund des Anwendungsvorranges des EU-Rechts.

Transporteure haben somit...