Zuletzt aktualisiert am 22.04.24 um 10:36 Uhr
Thema
Absicherung des Partners auf einem landwirtschaftlichen Betrieb
Finanziell abgesichert sein und auf den Fall des Beziehungsendes vorbereitet sein.
Landwirtschaftliche Betriebe sind viel wert. So manch eine Person, die auf einen Hof heiratet, vermutet daher, entsprechend gut abgesichert zu sein. Doch das ist oft ein Trugschluss. Denn auch wenn die Ehe in Deutschland per Gesetz eine Zugewinngemeinschaft ist – sofern nicht anders vertraglich geregelt – gilt das nicht für den geerbten Hof. Denn Erbe und Schenkung sind davon ausgenommen.
Zwar heißt es „bis dass der Tod Euch scheidet“, doch statistisch scheitert jede dritte Ehe. Im Schnitt halten sie heute noch 15 Jahre. Ein durchdachter Ehevertrag gibt beiden Parteien Sicherheit und hilft, auch nach dem Beziehungsende, fair miteinander umzugehen. Doch auch wer nicht verheiratet ist, aber in einer festen Partnerschaft zusammenlebt und arbeitet, kann sich absichern. Sogenannte Partnerschaftsverträge sorgen in guten Zeiten für die schlechten vor.
Kommen Kinder in einer Beziehung dazu, gestaltet sich nicht nur die emotionale Ebene einer Trennung komplizierter. Es kommen Forderungen nach Unterhalt für die Kinder oder auch den Ehepartner zum Tragen. Der Weg führt zum Familiengericht.
Je mehr Vermögenswerte vorhanden sind, desto komplexer wird die Aufrechnung und die Scheidung. Da kommen auch die folgenden Fragen auf: Was zählt, wenn es vor dem Familiengericht hart auf hart kommt: Ehevertrag oder Hofübergabevertrag? Und macht es einen Unterschied, ob die Höfeordnung zur Anwendung kommt?
03.04.23
Höfeordnung: Wie Ehefrau absichern?
von Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV
07.11.19
von Hubertus Schmitte
18.03.15