DLG-Unternehmertage
Milchviehhaltung: Bald nur noch "grüne Kredite"?
Bei Banken spielt die sogenannte grüne Taxonomie rund um Kreditvergaben eine immer wichtigere Rolle. Doch wie sind Milchviehbetriebe davon betroffen?
Gibt es künftig nur noch Darlehen, wenn eine damit geplante Investition als nachhaltig gilt? Und inwiefern betreffen die von der EU festgelegten Regularien Kuhbetriebe, die einen Kredit aufnehmen wollen? Antworten dazu gab es bei den DLG-Unternehmertagen. Gerald Hein von der DKB brachte es beim Forum Rind am Dienstag vergangener Woche auf den Punkt: Die sogenannte grüne Taxonomie wird relevant. Banken sind angehalten, verstärkt das Thema Nachhaltigkeit bei Finanzierungen zu berücksichtigen.
Technische Kriterien fehlen
Indirekt wird dadurch die gesamte Kette der Landwirtschaft betroffen sein – auch einzelne Betriebe. „Eine akute ,Drohung‘ besteht allerdings noch nicht“, so die Einschätzung von Hein. Überrascht sollten Milchviehhalter dennoch nicht sein, wenn bei Bankgesprächen demnächst Klimafragen aufkommen. Mit der Taxonomie-Verordung für nachhaltige Aktivitäten legt die EU-Kommisson fest, wann eine Investition als nachhaltig gilt. Somit wird die Umsetzung des Green Deals unterstützt. Verkürzt erklärt geht es darum, die Konditionen für die Kreditvergabe an streng definierte Kriterien zu binden. Wer diese nicht erfüllt, bekommt irgendwann gar keinen Kredit mehr oder erhält ihn zu deutlich schlechteren Konditionen.
Die EU macht Banken somit zum Flaschenhals, sagte Hein. Denn sie sind verpflichtet, bei der Transformation mitzuwirken. Sprich: Möglichst viele „grüne“ Verträge abschließen, um den Klima- und Umweltschutz zu fördern. Bislang umfasst die grüne Taxonomie ausschließlich Unternehmen, die
- die technischen Kriterien der Taxonomie-Verordnung erfüllen,
- die mindestens 500 Mitarbeiter beschäftigen und
- die kapitalmarktorientiert sind.
So gesehen sind landwirtschaftliche Betriebe viel zu klein. Zudem fehlen technische Kriterien für den Agrarbereich. Dennoch werden Anforderungen an Landwirte bereits heute schon „weitergereicht“, wie seitens großer Molkereien, die berichtspflichtig sind.
Für Milcherzeuger Thomas Münch aus Bichishausen spielt Nachhaltigkeit schon längst eine Rolle. Sehr früh setzte er auf Biogas und investierte in Photovoltaik. Auf dem Hof in Baden-Württemberg wird die Biogasanlage ausschließlich mit Gülle und Mist „gefüttert“. Mischfutter für die Herde kauft Münch nicht zu. Stattdessen kommen Einzelkomponenten bestehend aus Rapsschrot, Maiskleber und Körnermais (Sodagrain) in die Ration.
Emissionen im Blick
Trotz harscher Witterung baute er einen Außenklimastall. Um auch beim CO2-Fußabdruck gut dastehen zu können, entschied er sich im vergangenen Jahr bei der Auslegung der Laufwege im Kuhstall für Gummimatten mit Rillen. „So gelingt das Ableiten von Harn schneller“, erklärt der Milcherzeuger die emissionsmindernde Maßnahme. Sein Konzept geht auf. Die Milch seiner 280 Kühe kommt für Haltungsform (HF)-Stufe 3 in Frage.
Gerade läuft die Auditierung. Erhält er „grünes Licht“, zahlt ihm sein Abnehmer, die Privatmolkerei Zott, zukünftig einen Zuschlag in Höhe von 3 Cent/kg Milch. Bauchschmerzen bereiten Münch allerdings Unstimmigkeiten innerhalb der Milcherzeugergemeinschaft (MEG), in der er Mitglied ist. Er berichtet von Turbulenzen. Der Grund: Betriebe mit Anbindehaltung erhalten von Zott 1,5 Cent/kg weniger als solche, die Standardmilch (HF-Stufe 2) produzieren. „In unserer MEG führt das zu heftigen Debatten, weil wir quasi drei unterschiedliche Auszahlungspreise innerhalb der Liefergemeinschaft haben“, sagte der Kuhhalter.