Ursula D. in A: Wir möchten das auf unserem landwirtschaftlichen Betrieb stehende Wohnhaus renovieren und als Zweifamilienhaus vermieten. Vorgesehen sind eine neue Heizungsanlage, neue Fenster und eine neue Elektrik. Müssen wir für die Modernisierung eine Baugenehmigung beantragen? Ist die Änderung von dem Einfamilienhaus auf ein Zweifamilienhaus genehmigungspflichtig?
Rechtsanwältin Sonja Friedemann, WLV, weiß Rat: Die grundsätzliche Einrichtung einer neuen Heizungsanlage oder die Erneuerung von Fenstern oder auch Fußböden bedürfen keiner gesonderten Genehmigung des Bauamtes.
Umnutzung genehmigungspflichtig
Allerdings schildern Sie auch, dass Sie das bisher wohl als Einfamilienhaus geführte Gebäude nun als Zweifamilienhaus vermieten möchten. Dieses würde eine Umnutzung von einem Ein- in ein Zweifamilienwohnhaus bedeuten, die vom Bauamt genehmigt werden muss. Dazu müssten Sie einen Baugenehmigungsantrag stellen. Das Bauordnungsamt lässt sich dann für das gesamte Gebäude inklusive der modernisierten technischen Anlagen die Unterlagen vorlegen und wird im Rahmen einer Baugenehmigung entscheiden, ob ein Zweifamilienhaus dort genehmigungsfähig ist.
Den Antrag auf Umnutzung von Ein- auf Zweifamilienhaus sollte man besser im Vorfeld mit dem Bauamt abklären – für den Fall, dass die Umnutzung abgelehnt wird. Dann wären die auf ein Zweifamilienhaus ausgelegten Modernisierungsmaßnahmen vergebens.
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Folge 39-2022