Die EU Kommission hat die Genehmigung für Alpha-Cypermethrin widerrufen. Bestehende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Alpha-Cypermethrin enthalten, müssen laut Durchführungsverordnung (EU) 2021/795 spätestens zum 7. Dezember 2021 widerrufen werden.
Etwaige Aufbrauchfristen enden spätestens am 7. Dezember 2022. Sobald das BVL die entsprechenden Fristen veröffentlicht, informieren wir Sie. Im Gemüsebau sind folgende Mittel, sowie alle Vertriebserweiterungen und Parallelimporte betroffen: