Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 20. Dezember 2022 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Vertimec Pro (Wirkstoff Abamectin) für die in der Tabelle aufgeführten Indikationen widerrufen. Diese Anwendungen sind ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen bleiben von der Entscheidung unberührt.
Der Hintergrund für den Widerruf ist, dass die bestehenden Rückstandshöchstgehalte (RHG) von Abamectin überprüft wurden und voraussichtlich für einige Kulturen herabgesetzt werden. Diese neuen Rückstandshöchstgehalte können dann nicht mehr sicher eingehalten werden. Daher wurden die nachfolgend genannten Anwendungen widerrufen.