Wochenblatt-Leser Jasper W. in N. fragt: Für einen guten Sattel und Zubehör müssen Pferdebesitzer oft mehrere Tausend Euro berappen. Ich stelle unseren Einstellern eine Sattelkammer zur Verfügung. Was ist, wenn der Sattel gestohlen wird? Wer zahlt?
Versicherungsexperte Burkhard Fry, Unternehmensberatung, Landwirtschaftskammer NRW, weiß Rat: Ich empfehle im Pensionsvertrag festzuhalten, dass die Einsteller ihr Eigentum selbst versichern müssen und die Sportgeräte (Sattel etc.) nicht vom Pensionsstallbetreiber bzw. Landwirt versichert sind. Der Pensionsstallbetreiber bzw. Landwirt sollte jedem Einsteller einen Spind zur Verfügung stellen, der abschließbar ist.
Hausratversicherungen versichern Sportgeräte
Der Einsteller wiederum sollte mit der Hausratversicherung klären, wie hoch und für welche Dauer die Wertsachen versichert sind. Viele Hausratversicherungen mit besseren Bedingungen versichern außerhalb des Wohnhauses/der Wohnung Sportgeräte dauerhaft mit 3000 bis 5000 €.
Einige Versicherungen versichern auch nur 1000 € oder haben eine zeitliche Befristung von drei bis zwölf Monaten, versicherndann aber auch höhere Summenvon möglicherweise 20 000 bis 30 000 €. Eine dauerhafte Aufbewahrung auf dem Pensionsbetrieb ist dann nicht versichert.
Je nach Versicherung und Paket können gegen Aufpreis gegebenenfalls auch Einzelsummen erhöht oder der Versicherungsschutz erweitert werden.
Im abgeschlossenen Spind aufbewahren
Jeder Einsteller sollte seinen Versicherungsschutz mit der Versicherung klären.Um Versicherungsschutz zu haben, muss der Spind abgeschlossen sein. Für eine Entschädigung müssen Einbruchspuren zu sehen sein und eine Anzeige bei der Polizei aufgesetzt werden.
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(Folge 37-2022)