Wer muss Böschung in Ordnung bringen?

Leserfrage: Wer ist für die Pflege der Gewässerböschung zuständig?

Wochenblatt-Leserin Karin I. in S. fragt: Direkt neben der Zuwegung zu unserem Hof fließt ein Bach. Vor vielen Jahren hat die Stadt die Böschung mit Pfählen, Draht und großen Steinen befestigt. Die Pfähle sind inzwischen gebrochen und die Steine in den Bach gefallen. Wer ist für die Instandsetzung der Böschung zuständig? Wer haftet, wenn etwa ein Lkw wegen der nachgebenden Böschung in den Bach stürzt?

Rechtsanwalt Thomas Hemmelgarn, WLV, nimmt Stellung: Wir gehen davon aus, dass es sich bei dem Bach um ein Gewässer im Sinne des Landeswassergesetzes NRW (LWG) handelt und die Stadt für die Gewässerunterhaltung dieses Baches zuständig ist.

Diese Gewässerunterhaltungspflicht gibt einem Drittbetroffenen (z. B. Gewässeranlieger) grundsätzlich keinen Rechtsanspruch gegenüber dem Unterhaltungspflichtigen auf Erfüllung der Unterhaltungspflicht oder auf Vornahme bestimmter Unterhaltungsarbeiten. Wird jedoch ein Betroffener durch eine Verletzung der Gewässerunterhaltungspflicht in seinem Eigentum beschädigt,...