GAP 2023

Was bedeutet die GAP 2023 für Schafhalter?

Die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik sieht vor, kleine Betriebe mehr zu unterstützen. Dazu zählen auch Schafhalter. Einige Maßnahmen eignen sich, doch ist die Bürokratie extrem groß

Die Gesetzentwürfe zur nationalen Umsetzung der künftigen Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) sind beschlossen. Damit auch die Agrar­zahlungen in der Förderperiode 2023 bis 2027. Was bedeutet das für die Schafhalter in NRW? Das erklärte Heiko Buschbell, Referatsleiter Förderung beim NRW-Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, bei der Delegiertenversammlung vom Schafzuchtverband NRW und der Schafzüchtervereinigung NRW vergangene Woche in Uedem, Kreis Kleve. Allerdings gab er auch direkt zu, dass die Durchführungs-Verordnung zur GAP 2023 immer noch ausstehe.

GAP für kleine Betriebe

Vom kommenden Jahr an soll das Antragsverfahren für Direktzah­lungen wie gehabt zwischen dem 15. März und 15. Mai stattfinden. „Nachmeldungen sind jetzt aber nur noch bis Ende Mai möglich“, erklärte Buschbell. Die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit betrage künftig rund 150 €/ha. Der Vorteil sei nun, dass diese für alle Flächen beantragbar sei ohne Zahlungsansprüche, sagte Buschbell.

Die Umverteilungseinkommensstützung soll voraussichtlich 12 % des Budgets der Direktzahlungen ausmachen.

  • In der ersten Stufe: für die ersten 40 ha jeweils rund 70 €.
  • In der zweiten Stufe: für weitere 20 ha jeweils etwa 40 €.

Insgesamt steige die Umverteilungseinkommensstützung von maximal 1980 € je Betrieb auf etwa 3600 € je Betrieb. „Die GAP soll jetzt mehr für die kleinen Betriebe sein“, so der Experte.

Auch für Junglandwirte soll es 2023 erheblich mehr Geld geben.

Sieben Ökoregelungen

Neu sei zudem, dass Binsen und Seggen künftig auch unter Gras fallen und somit als Dauergrünland gelten. Weiterhin gibt es sieben Ökoregelungen:

  • Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen. „Für Schafhalter könnten dabei Altgrasstreifen im Dauergrünland interessant sein“, sagte Buschbell.
  • Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens fünf Hauptfruchtarten im Ackerbau.
  • Agroforstliche Bewirtschaftung auf Acker- und Dauergrünland.
  • Extensivierung des gesamten Dauergrünlands eines Betriebes.
  • Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten. Auch diese Maßnahme eigne sich für Schafhalter.
  • Bewirtschaftung von Acker- und Dauergrünflächen ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln.
  • Anwendung von durch die Schutzziele bestimmten Landbewirtschaftungsmethoden auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten.

Gekoppelte Tierprämie

Die gekoppelte Tierprämie soll es für Tiere in Sektoren mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten geben. Pro Mutterschaf und -ziege geht es dabei um etwa 35 €/Tier, erklärte Buschbell. Allerdings ­gebe es rund um die Prämie viel Bürokratie:

  • Die Prämie gibt es für Betriebe mit mindestens sechs Schafen.
  • Bei Schafen und Ziegen zählen für die Förderung nur die weib­lichen Tiere, die am 1. Januar des Antragsjahres mindestens zehn Monate alt sind.
  • Die Tiere müssen vom 15. Mai bis 15. August des Antragsjahres im Betrieb sein.
  • Schäfer müssen zu fördernde Einzeltiere mit ihrer Ohrmarkennummer angeben.
  • Der Aufenthaltsort, wenn das Tier in einem anderen Bundesland steht, muss angegeben werden.

Außerdem gab Buschbell zu bedenken, dass die Nahrungsmittelsicherung infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine neu in den Fokus gerückt sei und der Green Deal vielleicht künftig noch unter einem anderen Blickwinkel betrachtet wird.

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