Urteil des Staatsgerichtshofes Bückeburg

Wolfsabschuss in Niedersachsen: Das Land muss Auskunft geben

Das Land Niedersachsen muss mehr Details zu Abschussgenehmigungen für Wölfe preisgeben als bisher üblich. Tierhalter, Antragssteller und Jäger dürfen aber nicht gefährdet werden.

Das Land Niedersachsen muss deutlich mehr Details zu Abschussgenehmigungen für Wölfe preisgeben als bisher üblich. Wie die Jagdzeitschrift „Pirsch“ meldet, hat dies der Staatsgerichtshof Niedersachsen am Dienstag dieser Woche in Bückeburg entschieden.

Geklagt hatten die grünen Landtagsabgeordneten Christian Meyer und Imke Byl (beide Bündnis 90/Grüne). Vor einem Jahr hatten beide Abgeordneten eine kleine Anfrage zu Abschussgenehmigungen an das Umweltministerium gestellt. Viele Fragen blieben dabei unbeantwortet. Die Begründung: Man müsse diejenigen schützen, die an der Entnahme beteiligt sind. Details wie das Territorium und die Wolfskennung könnten helfen, Jäger, Weidetierhalter oder Mitarbeiter des Ministeriums zu identifizieren.

Was das Land offenlegen muss

Das widersprach in Teilen dem geltenden Recht, urteilten die Richter. Allgemeine Informationen, anhand denen keine Betroffenen identifiziert werden können, muss das Land Niedersachsen auf Anfrage von Abgeordneten mitteilen. Das sind zum Beispiel die Zahl erteilter Ausnahmegenehmigungen und wann diese erteilt wurden.

Das Land muss zukünftig auch offenlegen, auf welcher Basis die Abschussgenehmigung autorisiert worden ist. Dazu zählen etwa Angaben darüber, ob die gerissenen Tiere Rinder oder Schafe waren und welche Schutzmaßnahmen der Weidetierhalter ergriffen hatte.

Stellungnahme der Landesjägerschaft

Die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) begrüßte die Entscheidung des Niedersächsischen Staatgerichtshofes, dass die Auskunftspflicht einer Landesregierung dort ihre Grenzen hat, wo betroffene Tierhalter, Antragssteller, Mitarbeiter der Behörden und Jäger gefährdet werden. „Daraus geht im Umkehrschluss hervor, dass der Staatgerichtshof in der Wolfschützer-Szene offensichtlich konkrete Anhaltspunkte sieht, dass sich Einzelne über das Recht stellen und damit ein Gefährdungspotenzial darstellen“, teilte die LJN mit.

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