Landesjagdgesetz Niedersachsen

Wolf im niedersächsischen Jagdrecht

Der niedersächsische Landtag hat vergangene Woche die Novelle des Landesjagdgesetzes verabschiedet. Dadurch wird der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen.

Am strengen Schutzstatus des Wolfs ändert sich durch die Novelle nichts. Für die Art gilt eine ganzjährige Schonzeit. Entnahmen von Problemwölfen nach Maßgabe des Bundesnaturschutzgesetzes sind aber möglich. Umweltminister Olaf Lies hatte bereits im Vorfeld der Landtagsentscheidung darauf hingewiesen, dass infolge der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht die niedersächsische Wolfsverordnung entfallen wird....


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