Am strengen Schutzstatus des Wolfs ändert sich durch die Novelle nichts. Für die Art gilt eine ganzjährige Schonzeit. Entnahmen von Problemwölfen nach Maßgabe des Bundesnaturschutzgesetzes sind aber möglich. Umweltminister Olaf Lies hatte bereits im Vorfeld der Landtagsentscheidung darauf hingewiesen, dass infolge der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht die niedersächsische Wolfsverordnung entfallen wird. Herdenschutz-Vorgaben ändern sich dadurch aber nicht.
Weiterer Schwerpunkt der Novelle ist die Förderung des Waldum- und -aufbaus durch Anpassung der Wildbestände. Dazu sollen durch die künftige Genehmigung von dreijährigen Abschussplänen auch bei Rot-, Dam- und Muffelwild Nachbewilligungen von Abschüssen im laufenden Jagdjahr in der Regel wegfallen. Der bisher übliche Abschussplan für Rehwild wird durch einen Abschussplan mit maximal 30%iger Überschreitung ersetzt. Zudem kann laut Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast die Jagdbehörde auf die Bestätigung der Abschussplanung verzichten, wenn sich Eigentümer und Jagdpächter einig sind.
Zu den weiteren Neuerungen zählen die Zulassung von Nachtzieltechnik für gebietsfremde invasive Arten und Schwarzwild, ein Verbot von Bleimunition für Büchsen und Flintenlaufgeschosse ab April 2025 und die Einführung eines jährlichen Schießübungsnachweises, der für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden verpflichtend wird.
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