Am Landgericht (LG) Arnsberg ging es am Freitag vergangener Woche erneut um die Klage eines Sauerländer Waldbauern gegen den Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein. Neu ist dieser Fall nicht; das Verfahren stammt bereits aus dem Jahr 2016. Es war aber so lange ruhend gestellt worden, bis die beiden prominenten Fälle der Schmallenberger Waldbauern Hubertus Dohle und Georg Feldmann-Schütte entschieden waren, berichtet die Tageszeitung „Westfalenpost“. In diesen beiden Fällen ist das Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm rechtskräftig. Demnach müssen die Waldbauern keine Wisente auf ihren Grundstücken dulden.
Entscheidung der Politik steht aus
Das möchte im aktuellen Fall auch der Waldbauer aus Grafschaft im Hochsauerlandkreis erreichen. Die Frage des Vorsitzenden Richters am Landgericht Arnsberg, Jörg Maus, nach einer Einigungsmöglichkeit der Parteien verneinte Stephan Hertel, Anwalt des Wisent-Vereins. Die maßgeblichen Entscheidungen über das Ob und Wie der Fortführung des Projekts seien vonseiten der Politik noch nicht gefällt worden. Hertel verwies in dem Zusammenhang auf die Gründung eines „runden Tisches“.
Vertragskündigung prüfen
Richter Maus kündigte an, dass die Kammer nicht beabsichtige, von der obergerichtlichen Rechtsprechung abzuweichen. Neu sei allerdings die Kündigung des öffentlich-rechtlichen Vertrages. Hier sei zu prüfen, ob diese Kündigung seitens des Wisent-Vereins überhaupt wirksam erfolgt und beachtlich sei. Schließlich gäbe der Vertrag keine Kündigungsgründe für den Verein her und würde die Kläger auch jeglichen Schutzes berauben.
Hertel verwies daraufhin auf § 60 Verwaltungsverfahrensgesetz. Demnach kann eine Vertragspartei einen Vertrag kündigen, wenn die „Verhältnisse, die für die Festsetzung des Vertragsinhalts maßgebend gewesen sind, sich seit Abschluss des Vertrags so wesentlich geändert (haben), dass der Vertragspartei das Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung nicht zuzumuten ist“.
Land schadenersatzpflichtig?
Auf die Frage wer denn nun für die Entschädigung der Waldbauern zuständig sei, wenn der Trägerverein das wirtschaftliche Eigentum an den Tieren aufgegeben habe, antwortete Hertel laut „Westfalenpost“, dass das Land NRW jetzt schadensersatzpflichtig sei. Im Grunde habe man nie eine echte Tierhaltereigenschaft gehabt. „Es sei darum gegangen, wilde Tiere freizusetzen – und nicht im klassischen Sinne Tiere zu halten. Vor diesem Hintergrund sei die Tierhaltereigenschaft eine ,Eigentumsfiktion gewesen‘“, meldet die Zeitung weiter. Es bleibt spannend, wie das LG Arnsberg urteilen wird. Die Entscheidung soll frühestens am 24. März fallen.
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