Damit sind die Urteile des OLG Hamm aus 2021 in den beiden Parallelverfahren rechtskräftig. „Generell bedeutet der rechtskräftige Abschluss des Wisent-Prozesses, dass Grundeigentümer ein artenschutzrechtliches Auswilderungsprojekt unter sehr engen Voraussetzungen, insbesondere bei strenger wissenschaftlicher Begleitung, selbst dann dulden müssen, wenn dadurch in gewissem Umfang Grundstücksschäden entstehen. Diese Duldungspflicht gilt aber nur temporär für einen überschaubaren Zeitraum“, teilte Hans-Jürgen Thies, Anwalt eines der Waldbauern, auf Nachfrage des Wochenblattes mit.
Warten auf politische Entscheidung
„Im konkreten Fall werden die obsiegenden Waldbauern nunmehr vom verurteilten Trägerverein die Auskunft einfordern, durch welche geeigneten Maßnahmen er sicherzustellen gedenkt, ein Betreten der Grundstücke durch die Wisente zu verhindern“, erläuterte der Jurist weiter. „Sollte der Trägerverein dazu zeitnah keine zufriedenstellenden Antworten geben, müsste aus dem rechtskräftigen OLG-Urteil vollstreckt werden. Dazu könnte es notwendig werden, dass dem Trägerverein gerichtlich aufgegeben wird, an die Waldbauern einen angemessenen Kostenvorschuss zu leisten, damit die Waldbauern durch geeignete Zäunungsmaßnahmen ihre Waldgrundstücke gegen ein Betreten durch die Wisente schützen können. Der dafür notwendige Kostenaufwand dürfte immens sein.“
Thies Fazit: „Letztlich bedarf es jetzt wohl auch einer politischen Entscheidung des Landesumweltministeriums, wie es mit dem Wisent-Projekt insgesamt weitergehen soll.“
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