Rechtsstreit um Wisente im Rothaargebirge
Wisent-Prozess: Keine Revision?
Der zuständige Senat beim BGH hat die Prozessbeteiligten inzwischen darüber informiert, dass er beabsichtigt, die Revision des Wisent-Vereins durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
Der Streit zwischen dem Trägerverein Wisentwelt Wittgenstein und zwei Schmallenberger Waldbauern wegen der freilaufenden Wisentherde am Rothaarsteig wird wohl doch kein zweites Mal vorm Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt werden. Denn der zuständige Senat beim BGH hat die Prozessbeteiligten nach Vorberatung inzwischen darüber informiert, dass er beabsichtigt, die Revision des Wisent-Vereins durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen. Nach dem Ergebnis der Vorberatung würden die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nicht vorliegen. Zudem habe die Revision keine Aussicht auf Erfolg. Die vertraglich festgelegten Ziele der Freisetzungsphase seien de facto längst erreicht, doch ein konkretes Konzept für deren Beendigung sei nicht in Sicht. Es stehe den Projektbeteiligten frei, die Entscheidung über das Schicksal des Projekts zu verzögern und weiter in der Freisetzungsphase zu verharren. Die Waldbauern seien jedoch nicht mehr verpflichtet, das Eindringen der Wisente auf ihre Grundstücke zu dulden. Der Wisent-Verein hat insgesamt vier Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Sollte es im Juni zu dem angekündigten Zurückweisungsbeschluss des BGH kommen, würde das 2021 vom OLG Hamm verkündete Urteil endgültig rechtskräftig.
Unterdessen streift die Wisent-Herde weiter umher. Wie die „Westfalenpost“ meldete, kam es dabei Ende April auf der Bundesstraße B 480 zwischen Bad Berleburg und Albrechtsplatz zu einer Kollision. Das Fahrzeug sei erheblich beschädigt worden, die Fahrerin unverletzt geblieben. Der Wisent sei zunächst liegen geblieben, dann aber verschwunden.
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