Förderung

Waldbesitzer erhalten "Flächenprämie" und Investitionshilfen

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat eine Flächenprämie und ein Investitionsprogramm auf den Weg gebracht. Das Ziel: Schäden kompensieren und eine nachhaltige Waldwirtschaft fördern.

Nach zähen Verhandlungen haben sich das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesumweltministerium auf die Verteilung der Förderhilfen für geschädigte Waldbesitzer geeinigt. Wie aus einem Entwurf des Landwirtschaftsministeriums hervorgeht, sollen die Waldbauern einmalig eine flächenbezogene Prämie von 100 bzw. 120 €/ha erhalten.
Dieser Zuschuss ist an die nachhaltige Waldbewirtschaftung gekoppelt und darum PEFC, FSC oder Naturland-zertifizierten Forstbetrieben und Kommunen vorbehalten.
Wegen höherer Kosten und Auflagen beträgt die Prämie für FSC und Naturland zertifizierte Betriebe 120 €/ha, statt 100 €/ha für PEFC-zertifizierte Waldbesitzer.
Forstbetriebe, die bislang über keine Zertifizierung verfügen, können dies bis zum 30. September 2021 nachholen. Die Förderhilfen sind an die De-Minimis-Regelungen gebunden. Eine Kumulierung mit Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.

„Vor dem Hintergrund der massiven Waldschäden und des Preisverfalls für Rohholz seit 2018 wird den privaten und kommunalen Waldeigentümern eine wichtige finanzielle Unterstützung aus dem Bundeshaushalt gezahlt, um zumindest einen Teil der Bestandes- und Einnahmeverlusten zu kompensieren“, sagte Dirk Wiese, Forstpolitischer Sprecher der SPD-Bundesfraktion. Wiese hatte sich zusammen mit Gitta Connemann (CDU) für diese Flächenprämie eingesetzt.

Grundlage der Flächenprämie sind die durch das Thünen-Institut ermittelten durchschnittlichen Bestandes- und Einnahmeverluste pro Hektar.
Die nötigen Anträge sind demnächst ausschließlich über das elektronische Antragssystem unter www.bundeswaldpraemie.de einzureichen.

Investitionszuschüsse und zinsgünstige Darlehn

Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums Zuschüsse von 40 % zu Investitionen in Digitalisierung und Technik an.Antragsberechtigt sind Waldeigentümer, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Forstverbände, forstliche Dienstleistungsunternehmen sowie Forstbaumschulen. Förderfähig sind Investitionen zur nachhaltigen und umweltfreundlichen Bewirtschaftung der Wälder, beispielsweise moderne Maschinen und Geräte und digitale Lösungen für die Waldwirtschaft . Dazu zählen unter anderem elektronische Kluppen, Laserentfernungs- und -höhenmesser, entrindende Harvesterköpfe, ferngesteuerte Fäll- und Rückeraupen, sowie Anbauseilewinden und Windenseile, Motorsägen und Handwerkzeuge.

Das Mindestinvestitionsvolumen je Antrag beträgt 10  000 €. Insgesamt darf die Förderung 400  000 € je Zuwendungsempfänger nicht überschreiten. Der Zuschuss ist mit einem zinsgünstigen Programmkredit der Rentenbank kombiniert, den die Antragsteller bei ihrer Hausbank beantragen.


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