In den heimischen Wäldern müssen große Flächen wieder aufgeforstet werden. Stürme, Trockenheit und Borkenkäfer haben ganze „Arbeit“ geleistet. Die Waldbauern und Förster kommen mit der Wiederbewaldung jedoch kaum nach. Da kommt die neue, motorisierte Sämaschine von Mario Waßmuth wie gerufen, die der landwirtschaftliche Lohnunternehmer mit seinem Mitarbeiterteam im Auftrag des Forstamtes Frankenberg in Nordhessen kürzlich als Prototyp entwickelt hat.
Geländegängige Maschine
Die geländegängige, ferngesteuerte Spezialsämaschine erledigt mehrere Arbeitsgänge in einer Überfahrt. Eine Räum- und Säscheibe sorgt dafür, dass die Eicheln, Bucheckern oder Tannensamen nicht im Rohhumus landen, sondern den zum Keimen notwendigen Anschluss an den Mineralboden finden. Bei Bedarf lassen sich mit dem neuen Gerät auch Nebenbaumarten wie Birke oder Eberesche mitsäen. Anschließend wird der Waldboden des Sästreifens wieder rückverfestigt, ohne die restliche Bodenstruktur zu stören. Das „Säh- und Pflanzmodell Waßmuth“, wie der für das Revier Louisendorf zuständige Förster Jürgen Bachmann das
rund 75 000 € teure Gerät getauft hat, entspricht damit dem Standard des FSC-Umweltsiegels.
Gearbeitet wird stets im Zweimann-Team: Einer räumt etwaige Hindernisse aus dem Weg, der zweite steuert die Sämaschine. „Unter normalen Bedingungen schaffen wir damit 1 bis 2 ha am Tag“, erklärt Mario Waßmuth. Die Saat mit der Maschine ist deutlich einfacher, als die bisherige Aussaat von Hand bzw. mithilfe eines von Pferden gezogenen Systems.
Nicht nur geräumte Flächen
Wie Lohnunternehmer Waßmuth erklärt, kann die Maschine nicht nur auf gemulchten Freiflächen zum Einsatz kommen, sondern beispielsweise auch in stehenden Beständen mit abgestorbenen Fichten.
In die Entwicklung haben der gelernte Maschinenbauer und sein Team seit Oktober rund 280 Arbeitsstunden investiert. Danach hat er einen Gebrauchsmusterschutz angemeldet. Schließlich plant Waßmuth, noch weitere Maschinen des Typs zu bauen und diese in Zusammenarbeit mit dem Maschinenring Waldeck-Frankenberg zu verkaufen und zu vermieten.
Der Bedarf ist groß: „Wir haben infolge der Trockenheit und der Borkenkäferschäden irrsinnige Freiflächen, da müssen wir versuchen, neue Methoden zur raschen Wiederaufforstung zu entwickeln“, betont Revierförster Bachmannleiter und berichtet von Kollegen aus anderen Forstrevieren, die bereits Interesse an der neuen Technik bekundet haben. Der Wald kann pfiffige Ideen jedenfalls gut gebrauchen.
Saaten in NRW förderfähig
Saaten können eine lohnende Alternative zur Pflanzung sein. Nach den Privat- bzw. Körperschaftswaldrichtlinien und nach der Richtlinie „Extremwetterfolgen“ sind Saaten in Nordrhein-Westfalen förderfähig, bestätigt Heiko Schürmann, Leiter der Geschäftsstelle Forst bei Wald und Holz NRW.
Konkret erhalten Waldbesitzer eine Förderung für die Saaten von Stiel- und Traubeneiche sowie Buche. Bei Kulturen mit der Hauptbaumart Eiche können innerhalb von Schutzgebieten, wie Naturschutz- oder FFH-Gebieten, auch Wildschutzzäune mit 5 €/lfm bezuschusst werden. Die Förderhöchstgrenze beträgt in diesem Zusammenhang 2000 €/ha. Der Einzelschutz mit Wuchshüllen, Schutzhüllen oder Drahthosen ist immer förderfähig, sagt Schürmann. Nach Privat- bzw. Körperschaftswaldrichtlinien beträgt die Fördersumme 2,40 €/Stück oder bis zu 720 €/ha bzw. 920 €/ha in Schutzgebieten. Nach Extremwetterfolgenrichtlinie beziffert sich die Förderung auch auf 2,40 €/Stück, aber höchstens auf 900 €/ha.
Das Saatgut von Stiel- und Traubeneiche wird mit 2160 €/ha gefördert, Buche mit 2020 €/ha. Bei der Verwendung zertifizierten Saatgutes – sogenanntes rückstellprobenzertifiziertes Saatgut – zahlt die Landeskasse einen Zuschlag von 150 €/ha. Entsprechend der Privatwaldrichtlinie liegt die Bagatellgrenze bei 500 € je Antrag, nach Extremwetterfolgenrichtlinie im Privatwald bei 1000 €. Fördermittel für spezielle Saattechnik gibt es in NRW zurzeit nicht, eventuell greift hier das „Investitionsprogramm Wald“ des Bundes.
Allgemein ist zur Ausbringung der Saat der Runderlass „Saat 2014“ vom 23. Juni 2014 (MBl. NRW S. 353) zu beachten.
Schürmann weist daraufhin, dass die Extremwetterfolgenrichtlinie nur für Maßnahmen auf Extremwetterflächen außerhalb von Schutzgebieten gilt. Die Förderhöchstgrenze je Betrieb liegt bei derzeit 50 000 €/Jahr. Für dieses Jahr ist die bereitgestellte Summe von 36 Mio. € bereits abgerufen worden. Förderanträge für die Wiederaufforstung im kommenden Jahr werde die Förderstelle mit Priorität bewilligen, sagt er.