Förderung

Wald: Der Fördertopf ist leer

Mit einem millionenschweren Förderpaket sicherte Umweltministerin Heinen-Esser im zurück­liegen­den Sommer den Forstbetrieben Hilfe zu. Die Nachfrage war groß, sodass sämtliche Fördergelder abgerufen sind.

Insgesamt 36 Mio. € umfasste der Fördertopf „Extremwetterfolgen“, den NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser im Juli im Kottenforst bei Bonn freigab. Jetzt informierte das Ministerium: Der Fördertopf ist leer – weitere Förderanträge werden nicht genehmigt. Viele Forstbetriebe hatten die Zuschüsse für die Aufarbeitung des Käferholzes fest eingeplant. Trotz gestellter Anträge werden aber nicht alle Waldbauern Fördergelder bekommen, andere mussten lange um ihre gestellten Anträge bangen – so wie die Mitglieder der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Balve im Märkischen Sauerland.

Sammelantrag gestellt

Der FBG-Vorstand hatte für seine Mitglieder Sammel-Förderanträge beim zuständigen Forstamt in Lüdenscheid eingereicht. Mithilfe des Fördergeldes sollten die Aufarbeitungskosten des Borkenkäferholzes zumindest teilweise kompensiert werden.

Zuletzt hatte die FBG im vergangenen Juli einen Sammel-Förderantrag in Höhe von rund 730  000 € gestellt, sagt FBG-Vorsitzender Hubert Priggel. Zu dieser Zeit gab es einen noch laufenden Förderantrag der FBG, was förderrechtlich in Ordnung ist. Der Grund des zweiten Förderantrags: Die Aufarbeitung des forstschutzrelevanten Käferholzes sollte zu keiner Zeit ohne gültigen Förderantrag geschehen. Die Neuanträge durfte das Forstamt aber erst nach Abschluss des noch offenen Sammel-Förderantrags bewilligen. Das geschah Ende Oktober, erklärt Priggel. Um das Käferholz schneller aufarbeiten zu können, hatte Umweltministerin Heinen-Esser im September die Möglichkeit des „vorzeitigen Maßnahmenbeginns“ auf den Weg gebracht. Das bedeutet: Auf Antrag der FBG hatte der Förster vor Ort den Beginn der Aufarbeitung erlaubt, auch wenn das Forstamt den Förderantrag noch nicht abschließend bewilligt hat. Die Krux: Trotzdem ist keine Bewilligung garantiert, sodass die FBG ein gewisses Restrisiko trägt.

Damals wurden die Fördermittel bereits immer knapper. Darum wies die Geschäftsstelle Forst – die zuständige Förderstelle in Münster – an, Neuanträge in höchstens 40  000-€-„Portionen“ zu bewil­ligen.

Bis dahin konnte der im Juli gestellte Sammel-Antrag der Balver Waldbesitzer noch nicht bewilligt werden. Eine Teilfreigabe...


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