Forstschäden-Ausgleichsgesetz

Steuervergünstigungen für Forstschäden enden

Ab dem 1. Oktober gelten die besonderen steuerlichen Erleichterungen im Rahmen der Forstschäden-Ausgleichsgesetzes nicht mehr.

Am 30. September endet das Forstwirtschaftsjahr 2021 – damit enden auch die kalamitätsbedingten, steuerlichen Vergünstigungen für Forstbetriebe im Rahmen des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes. Eine Verlängerung des Gesetzes ist nicht in Sicht, teilte Dr. Christoph Leifer, stellvertretender Leiter der Abteilung Forsten im NRW-Umweltministerium, dem Wochenblatt mit.

„Die Borkenkäfer-Kalamität ist noch nicht...