Am 30. September endet das Forstwirtschaftsjahr 2021 – damit enden auch die kalamitätsbedingten, steuerlichen Vergünstigungen für Forstbetriebe im Rahmen des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes. Eine Verlängerung des Gesetzes ist nicht in Sicht, teilte Dr. Christoph Leifer, stellvertretender Leiter der Abteilung Forsten im NRW-Umweltministerium, dem Wochenblatt mit.
„Die Borkenkäfer-Kalamität ist noch nicht vorbei und hat auch in diesem Jahr zu großen Schäden in den Wäldern geführt. Nach Austausch in der Task Force Käfer haben wir uns daher in der Forstchefkonferenz dafür eingesetzt, die Regelungen des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes um ein Jahr zu verlängern. Dabei wurde allerdings deutlich, dass eine Verlängerung von den anderen Ländern mehrheitlich nicht unterstützt wird und daher auch nicht absehbar ist“, sagte Leifer.
Für die Waldbesitzer bedeutet dies, dass der Holzeinschlag ab dem 1. Oktober nicht mehr eingeschränkt ist. Andererseits gelten die besonderen steuerlichen Erleichterungen, die mit den Einschlagsbeschränkungen verbunden waren, nicht mehr.
Wichtig ist weiterhin eine konsequente Aufarbeitung des Schadholzes, um eine weitere Ausbreitung der Borkenkäfer einzudämmen. „Zum Glück haben sich die Rundholzpreise für die Fichtensortimente und damit auch die Rahmenbedingungen für die Aufarbeitung des Schadholzes stabilisiert“, ergänzte Leifer.