Wiederbewaldung

Schadflächen: Waldaufbau „unterstützen“

Bei der Wiederbewaldung kann der Waldbesitzer ausschließlich auf natürliche Prozesse setzen. Dem gegenüber steht eine intensive Flächenvorbereitung und Pflanzung. Die Kombination beider Strategien ergibt die Lösung.

Herr Schölmerich, in welchem Zeitraum muss der Waldbesitzer wiederaufforsten?

Entsprechend dem nordrhein- westfälischen Forstgesetz müssen Waldbesitzer eine Kahlfläche innerhalb von zwei Jahren wiederaufforsten. Das gilt besonders dann, wenn keine Naturverjüngung zu erwarten ist. Zurzeit ist das Ordnungsrecht diesbezüglich aber ausgesetzt.

Entbinden natürliche Prozesse den Waldbesitzer von der Wiederaufforstungspflicht?

Ja. Ab einem Bestockungsgrad von 0,3 gilt eine Fläche als Wald. Dennoch stellt sich die Frage: Entspricht die Naturverjüngung den Zielsetzungen des Waldbesitzers? Denn erfahrungsgemäß samen sich neben der Fichte vor allem Pioniergehölze wie Birke, Salweide oder Vogelbeere auf Kahlflächen an.

Nach der Holzernte bleibt mitunter viel Schlagabraum übrig. Was und wie viel sollte der Waldbesitzer entfernen – auch hinsichtlich der Waldbrandgefahr?

Flächig Kronen, Reisig und Restholz zu entfernen, ist in der Regel unnötig. Räumen ist biologisch und ökologisch schlecht, zum Beispiel weil gleichzeitig Nährstoffe entzogen werden. Sicherlich ist die Waldbrandgefahr groß, wenn viel Schlagabraum übrig ist. Deshalb sollte insbesondere in der Nähe von Wohnbebauungen Restholz gehackt oder entfernt werden. Waldbaulich gilt: Je extensiver das Wiederaufforstungsverfahren, desto mehr Schlagabraum „darf“ der Waldbesitzer auf der Fläche belassen. Aber auch hier kommt es auf die Ziele des Waldbesitzers an. Schlagabraum und möglicherweise Brombeere erschweren die Bewirtschaftung extrem. Eine Pflanzung auf ganzer Fläche in engen Pflanzverbänden ist unter diesen Umständen kaum möglich. Die Pflanzung von Kleingruppen unter Einbeziehung der Naturverjüngung hingegen schon.

Schließt das auch die Dürrständer ein?

Dürrständer – stehendes Totholz – bedeuten bis zu 30 % weniger Licht, schränken aus Sicht der Unfallverhütung aber das Arbeiten auf der Fläche ein. Sinnvoll ist meiner Meinung nach, schon vorhandene Laubholzinseln unter dem Schirm von Dürrständern wachsen zu lassen. Aber auch hier: Plant der Waldbesitzer eine intensivere Bewirtschaftung, sollten die Dürrständer zumindest gefällt werden, denn erfahrungsgemäß werden Fichtendürrständer nach ein bis zwei Jahren mürbe und damit gefährlich.

Bringt der Schlagabraum auch Vorteile mit sich?

Schlagabraum bedeutet mehr Windruhe für die Pflanzen und Schutz vor Wild. Zudem ist Totholz ein Feuchte- und Nährstoffspeicher. Kronenteile und Reisig unterdrücken auch „ungebetene“ Konkurrenzpflanzen wie Brombeere und Adlerfarn.

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