Optionszeitraum Umsatzsteuer erneut verlängert

Für viele Jagdgenossenschaften ergibt sich aus der Verlängerung, dass sie auch bis Ende 2024 weiterhin keine Umsatzsteuer abführen müssen.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Dezember dem Jahressteuergesetz zugestimmt. Die Übergangsfrist für die zwingende Anwendung der Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand - und damit auch der Jagdgenossenschaften - wird damit erneut um zwei Jahre verlängert. Das teilte Jürgen Reh, Geschäftsführer des Verbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe, am 21.Dezemer mit.

Teils bis Ende 2024 keine...