Die Klausner Gruppe hat gegen das Land Nordrhein-Westfalen keinen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 54 Mio. Euro und keinen Anspruch auf (Nach-)Lieferung von circa 2,5 Mio. Festmeter Fichtenstammholz. Mit dem jetzt zugestellten Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschl. v. 9. 11. 2021 - VII ZR 97/20) ist der langwierige Rechtsstreit zwischen dem Holzkonzern Klausner und dem Land rechtskräftig entschieden - knapp neun Jahre nach der ersten Klageerhebung des österreichischen Konzerns beim Landgericht Münster. Das Land konnte sämtliche Zahlungs- und Leistungssprüche im sogenannten Holzstreit erfolgreich abwehren.
Keine Revision zugelassen
Ebenso wie das Landgericht Münster (Urt. v. 21. 6 .2018 - 11 O 334/12) hatte auch das OLG (Oberlandesgericht) Hamm (Urt. v. 27. 2. 2020 - 2 U 131/18) in der Berufungsinstanz festgestellt, dass der mit dem Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2007 - nach dem Orkan Kyrill - abgeschlossene Holzliefervertrag, auf den die Klausner-Gruppe ihre Ansprüche stützte, wegen eines Verstoßes gegen das EU-Beihilfenrecht nichtig ist. Auch das OLG Hamm war damit der Argumentation des Landes gefolgt und hatte keine Revision gegen diese Entscheidung zugelassen.
Keine Rechtsfehler beim Oberlandesgericht
Gegen die Nichtzulassung der Revision hatte die unterlegene Klausner-Gruppe im April 2020 Beschwerde beim BGH eingelegt. Der BGH hat nun in seinem Beschluss die Nichtzulassungsbeschwerde Klausners zurückgewiesen. Denn der BGH konnte keine Rechtsfehler des OLG Hamm feststellen, die eine Zulassung der Revision gerechtfertigt hätten. Damit ist das Berufungsurteil des OLG Hamm, welches das klageabweisende Urteil des Landgerichts Münster bestätigt hatte, rechtskräftig.
Der Hintergrund:
Nachdem der Orkan „Kyrill“ (Januar 2007) enorme Sturmschäden in Nordrhein-Westfalen verursacht hatte, sagte die damalige schwarz-gelbe Landesregierung Klausner die jährliche Lieferung von 500.000 Festmeter Fichtenstammholz zu festgesetzten Konditionen zu. Der Vertrag war 2007 vom Landwirtschaftsministerium unter Leitung des CDU-Politikers Eckhard Uhlenberg geschlossen worden. 2009 erklärte das Land den Rücktritt von dem Rahmenkaufvertrag. Klausner reichte Klage ein.
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