Holzmarkt

Land NRW siegt im "Klausner-Prozess"

Der langjährige Rechtstreit um Holzlieferverträge hat nun ein Ende: Die Klausner Gruppe hat gegen das Land Nordrhein-Westfalen keinen Anspruch auf Schadensersatz und (Nach-)Lieferung von Fichtenholz.

Die Klausner Gruppe hat gegen das Land Nordrhein-Westfalen keinen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 54 Mio. Euro und keinen Anspruch auf (Nach-)Lieferung von circa 2,5 Mio. Festmeter Fichtenstammholz. Mit dem jetzt zugestellten Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschl. v. 9. 11. 2021 - VII ZR 97/20) ist der langwierige Rechtsstreit zwischen dem Holzkonzern Klausner und dem Land rechtskräftig entschieden - knapp neun Jahre nach der ersten Klageerhebung des österreichischen Konzerns beim Landgericht Münster. Das Land konnte sämtliche Zahlungs- und Leistungssprüche im sogenannten Holzstreit erfolgreich abwehren.

Keine Revision zugelassen

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