Rehkitzrettung

Kitzrettung: Förderung von Drohnen

Rund 3 Mio. € stellt das Bundeslandwirtschaftsministerium für die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkamera zur Kitzrettung bereit. Noch sind die Mittel nicht ausgeschöpft.

Seit Ende März fördert das Bundeslandwirtschaftsministerium mit insgesamt rund 3 Mio. € die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkamera zur Kitzrettung. Aktuell liegen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) 525 Anträge auf Teilnahme an der Fördermaßnahme zur Rehkitzrettung vor, die bei Bewilligung 2,75 Mio. € der Budgetmittel binden.

Noch bis zum 1. September 2021 können weitere Anträge gestellt werden. Dazu befugt sind eingetragene Vereine, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben Pflege und Förderung des Jagdwesens, Tier-, Natur- und Landschaftsschutz sowie Rettung von Wildtieren gehören. Antragsberechtigt sind zum Beispiel Kreisjägerschaften, nicht aber Hegeringe.

Förderfähig sind Drohnen mit Wärmebildkameras und „Home-Return“-Funktion ab einer Akkulaufzeit von mindestens 20 Minuten. Der Zuschuss beträgt 60 % des Anschaffungspreises, maximal jedoch 4000 €/Drohne. Je Verein werden bis zu zwei Drohnen gefördert.

Der Antrag kann online oder auf dem Postweg bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft (BLE) erfolgen. Liegt von dort der Bewilligungsbescheid vor, kann die Drohne angeschafft werden. In einem weiteren Schritt ist dann bis spätestens 30. September 2021 der Auszahlungsantrag zu stellen.

Alle Informationen zur Förderung sowie der Online-Antrag finden sich im Internet.

www.ble.de/rehkitzrettung

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