Damit die vom NRW-Umweltministerium zugesagte finanzielle Unterstützung zur "Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse" auch in der Fläche ankommt, gibt es aktuell einige Anpassungen der Förderbedingungen und -verfahren:
- Im Rahmen der Extremwetter-Förderung gilt ab sofort ein Höchstbetrag von 50 000 € statt bisher 30 000 € je Antragsteller und Jahr.
- Auch das Vergabeverfahren will das Umweltministerium vereinfachen. Sämtliche Änderungen sollen in Kürze veröffentlicht werden, heißt es aus Düsseldorf.
Darüber hinaus hat sich das Umweltministerium auf der Forstchefkonferenz von Bund und Ländern für eine Aktivierung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes eingesetzt. Dies bewirkt unter anderem Steuererleichterungen für Waldbesitzer. Ob und wann diese gelten werden, ist noch offen.
Zur Optimierung der Antragstellung und -bearbeitung, der Bewilligung und der zukünftigen Ausgestaltung der Förderrichtlinien hat Ministerin Heinen-Esser Anfang September eine interne Arbeitsgruppe „Förderung Extremwetter“ eingerichtet. Darüber hinaus hat das Umweltministerium die Mitglieder des Forstausschusses – Vertreter aus Waldeigentum, Naturschutz, Berufsvertretung und Holzwirtschaft – um Vorschläge zur Weiterentwicklung der Förderrichtlinien gebeten.
Nach der aktuellen Erhebung des Landesbetriebes Wald und Holz NRW haben Stürme, Dürre und Borkenkäfer seit 2018 in den nordrhein-westfälischen Fichtenwäldern zu rund 30,7 Mio. fm Schadholz geführt – allein in diesem Jahr bislang 12 Mio. fm.
Während bislang zunächst vor allem tiefere Lagen betroffen waren, sind in diesem Jahr verstärkt die Hochlagen des Sauer- und Siegerlandes geschädigt worden, teilte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser der Presse mit.