Gesellschaftsjagden in Corona-Zeiten?

Die herbstlichen Gesellschaftsjagden stehen in wenigen Wochen an. Doch in Zeiten von Corona ist alles anders. Das NRW-Umweltministerium und der Landesjagdverband haben dazu gemeinsame Empfehlungen herausgegeben.

In Zeiten von Corona kann sich bei Bestimmungen jederzeit etwas ändern. Nichtsdestotrotz haben das NRW-Umweltministerium und der Landesjagdverband NRW angesichts der bevorstehenden Gesellschaftsjagden in den Herbst- und Wintermonaten Empfehlungen erarbeitet, die sich an den aktuellen Vorgaben für NRW orientieren und als Leitfaden zur Jagdvorbereitung dienen sollen.

Mehr als vier Personen?

Laut Landesjagdgesetz NRW handelt es sich um eine Gesellschaftsjagd, wenn mehr als vier Personen jagdlich zusammenwirken (LJG §17a Absatz1). Neben den üblichen organisatorischen Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen kommt als neue Herausforderung für Jagdleiter in diesem Jahr hinzu, einen ordnungsgemäßen Jagdablauf sicherzustellen– bei gleichzeitig reduzierten und nachvollziehbaren Kontakten aller Jagdbeteiligten. Das bedeutet:

  • Kontakte sind auf das unbedingte Maß zu reduzieren und dort, wo sie nicht zu vermeiden sind, nur unter Wahrung des Sicherheitsabstands und der Hygienevorgaben zuzulassen.
  • Zusammenkünfte sollten im Freien oder unter überdachten Einrichtungen stattfinden. Geschlossene Räume sind zu meiden, wenn sie nicht gut durchlüftet werden. In geschlossenen Räumen gilt eine Person pro 7m2 als Obergrenze.
  • Abstandsregeln, Hygienebestimmungen und Kontaktnachverfolgung sind obligatorisch.
  • Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion (Husten, Erkältung, Fieber) haben der Jagd fernzubleiben. Ihnen ist im Regelfall die Teilnahme an der Jagd zu verwehren. Hierauf ist bereits in der Einladung hinzuweisen.
  • Die Kontaktnachverfolgbarkeit ist vorübergehend– für vier Wochen– sicherzustellen.
  • Soweit der Mindestabstand unterschritten werden muss, ist von allen Teilnehmern unbedingt eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Maskenpflicht).
  • Individuelle Hygienemaßnahmen wie der Verzicht auf Händeschütteln sowie Husten und Niesen in die Armbeuge sind zu beachten.
  • Besondere Hygienemaßnahmen, beispielsweise Desinfektionsmittel, sind bereitzustellen.

Konkretes zum Jagdablauf

Um größere Ansammlungen zu vermeiden, sollte der Treffpunkt zur Jagd unter Berücksichtigung der Personenzahl so ausgewählt werden, dass er entweder

  • an einem zentralen Ort mit überschaubarer Personenzahl (1,5m Mindestabstand) bei ausreichender Verständigung,
  • mit zeitlich versetztem Eintreffen und Abrücken der Jägerinnen und Jäger oder
  • an örtlich unterschiedlichen Treffpunkten erfolgt.
  • Um Begegnungen zu reduzieren, lautet die Empfehlung:
  • Der Treffpunkt kann örtlich undzeitlich entzerrt werden, wenn dieGruppeneinteilung im Vorfeld erfolgt ist.
  • Allgemeine Einweisungen, Erklärungen und Prüfungen sollten soweit wie möglich bereits vor dem Jagdtag, zum Beispiel schriftlich mit der Einladung, erfolgen.
  • Kopien/Scans von Jagdschein und Schießnachweis können vorab per Post/E-Mail verlangt werden.
  • Mündliche Einweisungen sind auf das Wesentliche zu beschränken.
  • Die Gruppenführer sollten den Schützen und Treibern bereits vor der Jagd als Ansprechpersonen mitgeteilt werden (besonders wichtig bei dezentralen Treffpunkten oder bei zeitversetzter Anreise).
  • Bei dezentralen/zeitlich versetzten Treffen nehmen die Gruppenleiter die Aufgabe eines Jagdleiters für die Gruppe wahr und weisen die Schützen ein. Die Gesamtverantwortung verbleibt aber beim Leiter der Gesellschaftsjagd.
  • Sofern möglich, fahren die Schützen mit ihren eigenen Fahrzeugen zu den Ständen. Bei unvermeidbaren Sammelfahrten müssen alle Mitfahrer eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Die Bergung des Wildes erfolgt innerhalb der Gruppe oder mittels Wildbergetrupp. Das Wild wird an den Aufbruch- und Kühlräumen an einen festen Kühlraumtrupp übergeben. Nach der Bergung des Wildes und den notwendigen Einweisungen der Nachsuchenführer wird die Jagd beendet.
  • Corona-bedingt sollte der gesellige Teil entfallen wie das Streckelegen, das Verteilen der Brüche, das Verblasen der Strecke oder das abschließende Schüsseltreiben.
  • Die Verpflegung sollte, wenn möglich, über den gesamten Tag aus dem Rucksack erfolgen.

Ein Musterformular für den Anwesenheitsnachweis finden Sie hier.

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