Beförsterung

Für Waldbesitzer mehr, als ein Mittel zum Zweck

Die „direkte Förderung“ wirft für Nordrhein-Westfalens Waldbesitzer bürokratische Wälle auf. Die Gemeinde Burbach sowie Waldbesitzer vor Ort wollen diese mit einem „Zweckverband“ reduzieren.

Bis zum Jahresende müssen sich alle forstlichen Zusammenschlüsse in NRW für die direkte Förderung forstlicher Dienstleistungen wappnen. Das bekannte System – der staatliche Förster übernimmt alle Aufgaben für die Waldbesitzer zu vergünstigten Konditionen – ist dann Geschichte. Konkret bedeutet das neue Fördersystem für die Waldbesitzer: Ausschreibungen, Vergabe- und Förderverfahren. Kurzum: Mehr Bürokratie. Das will die Gemeinde Burbach im Kreis Siegen-Wittgenstein zusammen mit einigen Waldbesitzern umgehen: Sie haben einen „Kommunalen Zweckverband“ gegründet.

„Waldgemeinde“

Die Gemeinde Burbach besitzt rund 650 ha Wald und ist Hauptanteilseigner zweier Waldgenossenschaften (WG). Bis 1994 beschäftigte die Gemeinde für die Forstbetriebsleitung einen eigenen Gemeindeförster. Als dieser in den Ruhestand ging, wurde die Gemeinde Mitglied der neugegründeten Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Hickengrund. Sie ist etwa 1400 ha groß und umfasst neben der Gemeinde Burbach weitere 21 Waldbesitzer sowie sechs Waldgenossenschaften. Der Privatwald ist sehr klein strukturiert und macht etwa 25 ha der FBG aus. Seit 1995 wurde die FBG Hickengrund vom Land NRW beförstert, bis zur Umstellung des Fördersystems, fasst Burbachs Bürgermeister, Christoph Ewers, die Hintergründe zusammen.

Mit der Einführung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen“ (direkte Förderung) ist nun auch die Gemeinde Burbach als Mitglied der FBG gefordert, die Beförsterung umzustellen.

Alle Möglichkeiten abgewogen

Entsprechend der Förderrichtlinie hätte die FBG die Dienstleistungen für einen externen Förster ausschreiben können. Das Vergabeverfahren ist allerdings kompliziert, zudem muss jeder Zusammenschluss gemäß der Richtlinie den „wirtschaftlichsten“ Förster einstellen und ist somit in der Wahl des Försters eingeschränkt.

Ein weiterer Aspekt: „Die Beförsterung...