Mehr als 90 % der Fördergelder entsprechend der Richtlinie „Extremwetterfolgen“ sind im vergangenen Jahr in die Aufarbeitung des Fichtenschadholzes geflossen. Nur 3 % der verfügbaren 66 Mio. € des Fördertopfes beantragten Waldbesitzer für die Wiederaufforstung. Damit künftig mehr Geld in die Wiederbewaldung fließt, hat sich das NRW-Umweltministerium etwas einfallen lassen.
Förderrichtlinie angepasst
Klimastabile Mischwälder mit mindestens vier verschiedenen Baumarten – so lautet das Wiederbewaldungsziel des Umweltministeriums in Düsseldorf. Um den Waldbesitzern bei der Kalamitätsbewältigung und der Wiederaufforstung finanziell unter die Arme zu greifen, gibt es seit zwei Jahren den Fördertopf „Extremwetterfolgen“. In diesem Jahr stellt das Land auf diesem Weg rund 37 Mio. € bereit. Damit nicht wieder der Großteil des Geldes in die Schadholzaufarbeitung fließt, hat die Landesforstverwaltung die Förderrichtlinie angepasst, teilte Dominik Bickschäfer (NRW-Umweltministerium) in der vergangenen Woche mit.
Konkret gibt es für die zuständige Förderstelle in Münster nun die Möglichkeit, kurzfristig Maßnahmen zu aktivieren und zu deaktivieren, erklärte Bickschäfer. Das bedeutet: Weil sich der Holzmarkt nach der Kalamität wieder erholt hat, Absatz und Preise gestiegen sind, wurden die Förderzuwendungen für die Aufarbeitung des Schadholzes deaktiviert. Folglich wird die Förderstelle vorerst keine Neuanträge für diese Maßnahme bewilligen. Waldbesitzer, die bislang bis zu 8 €/fm für die Schadholzaufarbeitung ausgezahlt bekamen, müssen nun auf diese Förderhilfe verzichten.
Wiederaufforstung: Förderdeckel abgeschafft
Während diese Änderung nicht überall auf Zustimmung trifft, findet die zweite Neuerung deutlich mehr Befürworter: Im Rahmen der Wiederaufforstung hat das Umweltministerium die Förderhöchstgrenze von 50 000 € je Waldbesitzer und Jahr aufgehoben. Somit profitieren jetzt auch größere und schwerer betroffene Betriebe von der Förderung „Extremwetterfolgen“ bei der Aufforstung, erklärte Bickschäfer.
Direkte Förderung: Die Krux mit der Umsatzsteuer
Kritik äußerten die Borkener Waldbesitzer aber einmal mehr an der Umsetzung der „Direkten Förderung“. Hier sorgt vor allem die Umsatzsteuer für Probleme: In der Regel erheben die Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) für die Abrechnung der anfallenden Tätigkeiten des Försters von ihren Mitgliedern zu Jahresbeginn eine Umlage. Diese ist umsatzsteuerfrei. Auf die Tätigkeiten des Försters erhebt die Finanzverwaltung aber die übliche Mehrwertsteuer.
Die Krux dabei: Im Rahmen der „Direkten Förderung“ kann der Zusammenschluss zwar im Sinne der Solidargemeinschaft einen gemeinsamen Förderantrag stellen. Die Abrechnung der Fördermittel erfolgt allerdings waldbesitzerscharf. Aus diesem Grund muss die FBG jedem Waldbesitzer für jede Dienstleistung eine Rechnung stellen – auch um die Mehrwertsteuer abführen zu können. Statt einer jährlichen Abrechnung, fordern einige Finanzämter eine quartalsweise Abrechnung.
Damit ist auch eine quartalsweise Rechnungsstellung seitens der FBG nötig. Was sich zunächst einfach anhört, erfordert für die Zusammenschlüsse einen enormen Aufwand – besonders bei hohen Kleinstprivatwaldanteilen. Denn Kleinstprivatwaldbesitzern stehen aufgrund geringer Fläche auch nur geringe Förderbeträge zu. Deshalb übersteigt der Verwaltungsaufwand und dessen Kosten regelmäßig die Höhe der gezahlten Fördermittel.
Ein Problem, für das die Landesforstverwaltung allerdings nicht zuständig ist.
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