Förderung von Brutflächenschutz

"Feldvogelinseln" im Acker

Das Land NRW fördert den Schutz der Brutflächen von Feldvögeln wie Kiebitz, Feldlerche & Co. durch die Schaffung sogenannter Feldvogelinseln. Dahinter verbergen sich unbearbeitete Teilbereiche auf Ackerflächen.

Mit dem Frühling beginnt die Brutzeit unserer heimischen Vögel. Auch Feld­vögel wie Kiebitz, Feldlerche und Rebhuhn lassen sich dann auf und über landwirtschaftlichen Nutzflächen bei der Balz beobachten. Kiebitz & Co. mögen vor allem in dieser Jahreszeit noch unbearbeitete Flächen, auf denen später Feldfrüchte angebaut werden. Allerdings überschneiden sich im Frühling die Brutphase der Vögel und die Bearbeitung bzw. Einsaat der landwirtschaftlichen Flächen zeitlich, sodass bei der Bodenbearbeitung viele Gelege verloren gehen.

Bestandsrückgang stoppen

Um dem Bestandsrückgang bei den Feldvögeln entgegenzuwirken, stellt das Land NRW auch in diesem Jahr wieder eine einmalige Prämie für den Schutz der Gelege im Rahmen der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie zur Verfügung. Mit dem einjährigen Naturschutzförderpaket „Feldvo­ge­l­inseln im Acker“ wendet sich das...