Entwurf zum Landesjagdgesetz Brandenburg

Eigenjagdbezirke ab 10 ha in Brandenburg?

Der Anfang März 2022 von Brandenburgs Landwirtschaftsminister Axel Vogel (Bündnis 90/Die Grünen) vorgelegte Referentenentwurf eines neuen Landesjagdgesetzes gerät zunehmend unter Druck.

Nachdem der Gesetzentwurf des Ministers bereits Anfang April mit großer Mehrheit im Landesjagdbeirat abgelehnt wurde, bezeichnete auch der Deutsche Jagdrechtstag den Gesetzentwurf in diversen Punkten als verfassungswidrig und empfiehlt, den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf insgesamt zu verwerfen. Der Referentenentwurf würde in vielen Punkten eine fachliche und verfassungsgerichtliche Prüfung nicht bestehen sowie absehbar zu einer von der Brandenburger Justiz kaum zu bewältigenden Prozessflut führen.

Forderung nach Mitspracherecht

Nach Ansicht von Minister Vogel sollten Waldbesitzer mehr Mitspracherecht und unmittelbare jagdliche Einflussmöglichkeiten bekommen. So sieht der Referentenentwurf unter anderem vor, bereits ab 10 ha Eigenjagdbezirke gründen zu können, sodass Eigentümer, die Jäger sind oder einen Jäger beauftragen, auf ihrem Eigentum selbst Wildbestände regulieren dürfen.

Harte Vorwürfe

Eine Allianz aus sechs bundesweit tätigen Organisationen, darunter der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Bundesverband Deutscher Berufsjäger (BDB), lehnt den Entwurf als wildtierfeindlich ab. Der Entwurf sei ökonomisch, ökologisch und aus Tierschutzsicht nachteilig sowie in Teilen verfassungswidrig und nicht praktikabel, lautete am Freitag vergangener Woche das Urteil der Verbände. Sie werfen Vogel vor, einen fachlich schlechten Jagdgesetzentwurf formuliert zu haben, der ausschließlich den Wald im Fokus habe und den Schutz von Einzeltieren und rudelbildenden Wildtieren vernachlässige. Der Entwurf sehe die Abschaffung sämtlicher Abschussregelungen für große Wiederkäuer wie Rot- und Damhirsch sowie von Elterntieren vor, was tausendfaches Tierleid bei Jungtieren in Kauf nehme, moniert die Jagdallianz.

Vollauf neues Dialogverfahren?

Auch auf Landesebene lassen der Landesbauernverband (LBV) sowie das Forum Natur Brandenburg kaum ein gutes Haar an dem Referentenentwurf. Dem LBV zufolge ignoriert der Entwurf den in Praxis und Rechtsprechung bestehenden Konsens, dass nur eine flächendeckende Bejagung sinnvoll ist, und öffnet das Tor für eine Vielzahl unüberschaubarer „Bejagungsenklaven“. Diese „provozierten Missstände“ verdeutlichen nach Dafürhalten des Verbandes die falsche Ausrichtung des Gesetzentwurfs. Der LBV wie auch das Forum Natur fordern deshalb, die Überführung der Vorlage in den parlamentarischen Raum zu stoppen und den Beschluss des Landesjagdbeirats umzusetzen. Dieser empfehle ein vollauf neues Dialogverfahren, mit dem Ziel einer sachgerechten und problemorientierten Novellierung des Jagdgesetzes unter Beibehaltung des bewährten Reviersystems.

Das Ministerium darf mehrheitliche Voten von Fachbeiräten nicht einfach ignorieren, nur weil das Ergebnis nicht gefällt. LBV-Präsident Henrik Wendorff

„Das Ministerium darf mehrheitliche Voten von Fachbeiräten nicht einfach ignorieren, nur weil das Ergebnis nicht gefällt“, warnte . Alle seien einem funktionierenden Ökosystem verpflichtet, was bei einem Totalabschuss des Wildes kaum machbar sei. „Hier sollte das Ministerium auch noch einmal seinen eigenen Auftrag überdenken“, so Wendorff.

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