Stiel- und Traubeneiche spielen als Baumarten im klimastabilen Mischwald eine wichtige Rolle. Neben der herkömmlichen Methode der Pflanzung ist die Saat ein gut geeignetes Verfahren, um den Eichenanteil zu erhöhen. Richtig ausgeführt sind Eichensaaten günstige Eichenkulturen. Aber zu einer erfolgreichen Eichensaat gehören eine gute Flächenvorbereitung, ausgezeichnetes Saatgut, gute Organisation, der richtige Zeitpunkt, geeignete Technik und neben der Erfahrung das nötige Quäntchen Glück.
Eine Eichensaat macht nur in Jahren mit guten Ernteaussichten Sinn. Mit dem Blühverhalten der Eiche hat sich im Frühjahr 2020 abgezeichnet, dass eine ausreichend gute Eichelmast zu erwarten ist. Endgültige Sicherheit über eine Mast gibt es jedoch erst ab Ende August.
Genug Saatgut vorhanden?
Waldbesitzer müssen die Menge an Saatgut rechtzeitig vorbestellen. In diesem Fall stammt das Saatgut aus zugelassenen Erntebeständen des Staatswaldes in Kelheim.
Zur Vorbereitung wurden zwei etwa 0,4 ha große Kiefernbestände im Mai/Juni 2020 durchforstet. Der Bestand wurde so weit aufgelichtet, dass die Eiche einerseits ausreichend Licht erhält, andererseits ein lockerer Schirm der Altkiefern Schutz für die empfindlichen Jungpflanzen bei Spätfrost bietet. Die verbleibenden Altkiefern haben einen Abstand von 10 bis 12 m. Auch sämtliche Unter- und Zwischenständer werden zusammen mit dem Ast- und Gipfelmaterial als Brennholz von der Fläche geräumt.
Einer der Saatstandorte ist ein wechselfeuchter Zweischichtboden mit Ton im Unterboden. Für die zweite Fläche weist die Standortskarte einen mäßig frischen Sand aus. Beide Flächen sind dicht mit Heidelbeersträuchern bedeckt, die einen Anflug von Naturverjüngung behindern und auch den Aufwand einer Pflanzung überdurchschnittlich erhöhen.
Fläche vorbereiten
Eine Eichensaat bedeutet zwangsläufig auch eine vorangehende Bodenbearbeitung, um den Keimvorgang zu begünstigen und den Keimlingen optimale Startbedingungen zu sichern. Im Schulrevier sind zwei unterschiedliche Verfahren zum Einsatz gekommen. Die etwa 40 cm breite Anbaufräse am Schlepper hat Vorteile bei starkem Heidelbeerbewuchs mit dem Freilegen des Mineralbodens. Beim zweiten Verfahren wurde eine selbstfahrende Raupe – konkret eine Forstraupe „Moritz“ vom Hersteller Pfanzelt von den Bayerischen Staatsforsten – eingesetzt. Diese mulcht in einem ersten Durchgang die Fläche. Im Vergleich zum Schlepper mit Anbaufräse verursacht die leichtere Raupe dabei weniger Bodendruck. Stärkere Äste auf der Fläche ab etwa 10 cm Durchmesser behindern aber den Arbeitsfluss. Die Reihen wurden im Abstand von 2 bis 3 m angelegt.
Manuell oder maschinell?
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80 % der Fläche wurden mit der Anbaufräse am Schlepper vorbereitet. Dort erfolgte die Saat händisch mithilfe einer klassischen Saatschüssel. Anschließend werden die Eicheln mithilfe eines Rechens etwa 2 cm tief in die Erde eingearbeitet, um sie vor Fraßschäden und Austrocknung zu schützen.
Die selbstfahrende Raupe wurde in einem zweiten Arbeitsdurchgang mit einem Säaufsatz umgerüstet und brachte das Saatgut maschinell in den Boden. Die Eicheln wurden gleichzeitig mithilfe der nachlaufenden Ketten leicht in den Boden eingearbeitet. Die Saatmenge betrug umgerechnet 600 kg Eicheln/ha.
Die Flächen werden zum Schutz der Eicheln umgehend gezäunt. Um Schwarzwild abzuhalten, haben die Forstwirtschaftsmeister der Waldbauernschule auf Bodenniveau zusätzlich einen Spanndraht eingezogen.
Im Frühjahr 2021 brauchte es dann viel Geduld. Bis die ersten Keimlinge zu sehen waren, war es Ende Mai. Anfang Juni konnten die Praktiker zahlreiche kleine Eichenpflanzen erkennen – es scheinen viele Eichen gekeimt zu haben.
Bei der Anzahl der aufgelaufenen Eichenkeimlinge hat das Verfahren mit Anbaufräse am Schlepper und händischer Saat eindeutig die Nase vorn. Das im Schulrevier eingesetzte Säanbaugerät für die Moritz-Raupe brachte deutlich weniger Eicheln auf den Laufmeter in den Boden im Vergleich zur händischen Aussaat. Außerdem war der Frässtreifen bei diesem Anbaugerät wesentlich schmaler und nicht so tief verglichen mit der Anbaufräse am Schlepper. Beim Nachfolgemodell hat der Hersteller zahlreiche Anpassungen vorgenommen, unter anderem sorgt ein Anpressrad im Nachlauf dafür, dass die ausgesäten Eicheln wesentlich besser in den Boden eingearbeitet werden. In Kombination mit einem leistungsstärkeren Nachfolgemodell der Raupe ist deshalb vor allem in schwierig zu befahrendem Gelände das Verfahren mit der Moritz-Raupe und dem Anbausaatgerät durchaus eine interessante Alternative.
Wenn weiterhin keine Schäden durch Schneckenfraß oder Pilzbefall auftreten, erbrachte die Eichensaat auf beiden Standorten ein zufriedenstellendes Ergebnis.
Tipps für die Eichensaat
Voraussetzung: Mindestsaatfläche etwa 0,3 ha; zur Vernässung neigende Standorte meiden, um ein Verjauchen des Saatguts auszuschließen.
Gewinnung Saatgut: Sammeln im eigenen Wald für den Eigenbedarf ist zulässig. Ansonsten ist Saatgut nach den Vorgaben des Forstvermehrungsgutgesetzes aus zugelassenen Erntebeständen zu verwenden. Bezugsquellen für herkunftsgesichertes und zertifiziertes Saatgut teilen die zuständigen Forstämter mit. Die Mengenempfehlungen liegen zwischen 300 bis 800 kg/ha.
Saatzeitpunkt: Am besten im Herbst (Oktober/November) direkt nach dem Einsammeln die Eicheln wieder aussähen. Die Lagerung der Eichen über den Winter ist sehr aufwendig und risikobehaftet und sollte Fachfirmen überlassen werden.
Saatverfahren: Um die Keimquote zu erhöhen, sollten Eicheln nicht einfach auf den unvorbereiteten Waldboden ausgestreut werden. Durch Bodenbearbeitung entsteht ein optimales Saatbeet mit direktem Mineralbodenkontakt.
Zur Bodenbearbeitung können Fräsen, Mulcher oder Bagger eingesetzt werden. Die Vorbereitung soll möglichst bodenschonend erfolgen; idealerweise bei trockenen Verhältnissen.
Wo immer möglich, sind Verfahren, die Bodenbearbeitung und Aussaat in einem Durchgang durchführen, zu bevorzugen. Es lohnt sich, Unternehmer, die über entsprechende Technik verfügen, frühzeitig zu kontaktieren. Eine Reihensaat erleichtert späteres Ausgrasen und Pflegearbeiten.
Kosten: Bodenbearbeitung etwa 1000 bis 2000 €/ha,
Handsaat etwa 2000 bis 5000 €/ha,
Kombiniertes Verfahren (Bodenbearbeitung und Saat in einem Durchgang) etwa 1000 bis 1500 €/ha;
Saatgut etwa 1000 bis 3000 €/ha, die Saatgutkosten hängen sehr stark von dessen Verfügbarkeit ab,
Zaun etwa 6 bis 7 € pro Laufmeter.
Saaten in NRW förderfähig
Saaten sind eine lohnende Ergänzung oder sogar Alternative zur Pflanzung und natürlichen Wiederbewaldungsprozessen. Nach den Privat- bzw. Körperschaftswaldrichtlinien sowie der Richtlinie „Extremwetterfolgen“ sind Saaten in Nordrhein-Westfalen förderfähig, bestätigt Heiko Schürmann, Leiter der Geschäftsstelle Forst bei Wald und Holz NRW.
Konkret erhalten Waldbesitzer eine Förderung für die Saaten von Stiel- und Traubeneiche sowie Buche. Sie zählen zu den „schwersamigen Baumarten“. Bei Kulturen mit der Hauptbaumart Eiche können innerhalb von Schutzgebieten, wie Naturschutz- oder FFH-Gebieten, auch Wildschutzzäune mit 5 €/lfm bezuschusst werden. Die Förderhöchstgrenze beträgt in diesem Zusammenhang 2000 €/ha.
Der Einzelschutz mit Wuchshüllen, Schutzhüllen, Netzhüllen oder Drahthosen, nach Extremwetterfolgen-Richtlinie auch Verbissschutzmanschetten sowie Streichmitteln ist immer förderfähig, sagt Schürmann. Nach Privatwaldrichtlinie beträgt die Fördersumme 2,40 €/Stück begrenzt auf bis zu 720 €/ha bzw. 960 €/ha in Schutzgebieten. Für Verbissschutzmanschetten beziffert sich die Förderung nach Extremwetterfolgen-Richtlinie auf 1,30 €/10 Stück, ebenfalls begrenzt auf höchstens 960 €/ha. Streichmittel können mit 10 € je Liter oder Kilo gefördert werden.
Das Saatgut von Stiel- und Traubeneiche wird mit 2160 €/ha bis zu 2700 €/ha gefördert, Buche mit 2020 €/ha bis zu 2520 €/ha. Nach Körperschaftswaldrichtlinie sind es derzeit 1350 €/ha für die Saat von Stiel- und Traubeneiche bzw. 1260 €/ha für die Saat von Buche. Bei der Verwendung zertifizierten Saatgutes – sogenanntes rückstellprobenzertifiziertes Saatgut – zahlt die Landeskasse einen Zuschlag von 150 €/ha.
Entsprechend der Privatwaldrichtlinie liegt die Bagatellgrenze bei 500 € je Antrag – nach Extremwetterfolgen-Richtlinie im Privatwald bei 1000 €.
Fördermittel für spezielle Saattechnik gibt es in NRW zurzeit nicht.
Schürmann weist daraufhin, dass die Extremwetterfolgen-Richtlinie nur für Maßnahmen auf Extremwetterflächen außerhalb von Schutzgebieten gilt. Die Förderhöchstgrenze je Betrieb liegt hier bei derzeit 50. 000 €/Jahr. Das Umweltministerium überlegt, sie für die Wiederbewaldung in diesem Jahr aufzuheben. Zur Ausbringung der Saat ist entsprechend aller Richtlinien der Runderlass „Saat 2014“ vom 23. Juni 2014 (MBl. NRW S. 353) zu beachten. Ebenso muss bei allen Wiederbewaldungsmaßnahmen (auch bei der Saat) ein den Standortbedingungen angepasster Waldentwicklungstyp nach Waldbaukonzept Nordrhein-Westfalen begründet werden. (ks)
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