Jagd

Corona: Drückjagden vorerst verboten

Der "lockdown" bleibt auch für Nordrhein-Westfalens Jäger nicht folgenlos: ab sofort sind Bewegungsjagden auf Schalenwild verboten. Der Landesjagdverband hat Klärungsbedarf.

Mit den strengeren Corona-Schutz- und Ausgangsbestimmungen sind auch Bewegungsjagden auf Schalenwild nicht mehr zulässig - bis zum 10. Januar. Der Landesjagdverband hat bereits Kontakt mit dem Umweltministerium aufgenommen. Weitere Informationen folgen an dieser Stelle.