Wald im Klimawandel

Buchensterben: Waldbesitzer fühlen sich gegängelt.

Durch Trockenheit sterben zahlreiche Buchenbestände ab – auch in Schutzgebieten. Trotzdem verbietet der Kreis Osnabrück einen nötigen Baumartenwechsel. Die Waldbesitzer sind stinksauer.

Die Waldbesitzer rund um den „Kleinen Berg“ am Rande des Teutoburger Waldes nahe Bad Rothenfelde (Osnabrück) sind verärgert: Auf dem trockenen Kalkstandort stirbt die Buche ab. Baumkronen sind in der Zerfallsphase, einige Bäume schon umgestürzt und das Stammholz wegen Weißfäule unverkäuflich. Doch mit dem wirtschaftlichen Schaden nicht genug: Weil sich der „Hainsimsen-Buchenwald“ im FFH-Gebiet befindet, müssen die Waldbesitzer die Buche erhalten und wiederaufforsten – obwohl sich der Standort offensichtlich nicht für die Baumart eignet.

Absterbende Buchen: Gefahr für Waldbesucher

Seit diesem Jahr ist der 120-jährige Buchenbestand im Waldgebiet „Kleiner Berg“ auf etwa 530 ha Fläche abgängig. Grund dafür ist die Trockenheit der zurückliegenden Sommer. Auf diese reagieren Buchen langsamer als gleichalte Fichten. Der Absterbeprozess bringt aber größere Gefahren für Waldbesucher mit sich: Denn äußerlich noch stabil aussehende Buchen, können innerlich bereits massiv von Weißfäule befallen und morsch sein. Besonders im viel besuchten Waldgebiet nahe Bad Rothenfelde, ergibt sich dadurch für die Waldbesitzer eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht. Doch damit nicht genug: „Wir sind hier im FFH-Gebiet verpflichtet diese Baumart zu erhalten“, sagt Johannes Meyer zum Alten Borgloh, Vorsitzender der Waldschutzgenossenschaft Osnabrück Süd.
Nach einem Trockenereignis leidet die Buche nachweislich bis zu 10 Jahren lang, ehe sie abstirbt. Wie groß das Schadausmaß insgesamt sein wird, lässt sich also noch gar nicht abschätzen. Neben der Buche zählen weitere „Lebensraumtypische“ Baumarten zum FFH-Gebiet „Kleiner Berg“, beispielsweise die Esche, die Schwarzerle oder die Stieleiche.

Im Schutzgebiet gelten praxisferne Regelungen

Die 280 Waldbesitzer im betroffenen Gebiet kritisieren die getroffenen Regelungen der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück scharf. Einerseits sollen Altholzanteile erhalten oder sogar entwickelt werden,...