Gemüsebau

Terbuthylazin: Reduktion der maximalen Aufwandmenge BVL

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 31 vom 22.09.2021

Für den Wirkstoff Terbuthylazin hat das BVL eine neue Anwendungsbestimmung zur Reduktion der maximalen Aufwandmenge erteilt. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit Terbuthylazin werden bis zum 14.12.2021 entsprechend geändert. Die Anwendungsbestimmung NG362 lautet:

Mit diesem und anderen Terbuthylazin-haltigen Pflanzenschutzmitteln darf innerhalb eines
Dreijahreszeitraumes auf derselben Fläche...


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